Auch bei der selbstgenutzten Immobilie richtig gestalten
Grundsätzlich konzentriert sich die steuerliche Förderung von Immobilienerwerb in Deutschland auf vermietete Objekte. Insofern kannst Du die Anschaffung und Finanzierung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung nicht einfach von der Einkommenssteuer absetzen. Dennoch wäre es fahrlässig das Thema Steuer beim Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie völlig auszublenden. Denn auch hier solltest Du nicht versäumen, dem Finanzamt Steuern nicht unnötig zu überweisen.
Grunderwerbssteuer – auf die Höhe kommt es an!
Die Höhe der Grunderwerbssteuer wird in den einzelnen Bundesländern festgelegt und liegt zwischen 3,5 und 6,5 %. Grundsätzlich wird die Einkommenssteuer auf den Kaufpreis der Immobilie einschl. Grundstück erhoben. Hier kann sich ggf. schon eine kleine Ersparnis ergeben, wenn Du mit der Immobilie auch Einrichtungsgegenstände erwirbst. Dies kann z. B. die Küche sein. Vielleicht werden auch weitere Einrichtungsgegenstände wie Möbel oder Gartengeräte übernommen. Dieser Kauf würde nicht der Grunderwerbssteuer unterliegen. Doch vorsichtig! Ganz so gutgläubig wird der nette Finanzbeamte nicht sein, wenn Du ihm versuchst zu erklären, dass Du beim Kauf auch für 100.000, — EURO Einrichtungsgegenstände übernommen hast und somit vom Kaufpreis in Höhe von 300.000, — EURO für die Bemessung der Grunderwerbssteuer nur noch 200.000, — EURO anzusetzen wäre. Die Aufteilung des Kaufpreises muss nicht nur plausibel und nachvollziehbar sein, sondern auch eindeutig im notariellen Kaufvertrag dokumentiert werden. Dies solltest Du jedoch unbedingt vorher mit deiner Bank abstimmen. Die Bank muss für die Finanzierung die Immobilie bewerten und im Zuge der Bewertung gilt häufig die Kaufpreisobergrenze. Dies bedeutet die Bank wird für die Bewertung maximal den Kaufpreis heranziehen, der auf die reine Immobilie abzüglich der Einrichtungsgegenstände entfällt.
Hier gibt es Tipps zum Grunderwerbsteuer absetzen auf Immonovia.de
Beabsichtigst Du einen Neubau zu erwerben?
Hier gibt es ggf. für dich sogar etwas mehr Grunderwerbssteuer zu sparen. Grundsätzlich gilt für die Bemessung der Steuer zwar Grundstück und Gebäude. Kaufst Du jedoch beides getrennt und unabhängig voneinander, minimierst Du die Grunderwerbssteuer auf das Grundstück; und das ist in der Regel der kleinere Teil. Wichtig ist jedoch dass dies eindeutig über zwei unabhängig voneinander geschlossene Kaufverträge geschieht. Beispielsweise Erwerb des Grundstücks von der Gemeinde und Erstellung durch einen Haushersteller, mit dem Du einen getrennten Kaufvertrag abschließt.
Riester richtig einsetzen
Riester kannst Du beim Immobilienkauf gleich doppelt einsetzen. Hast Du bereits fleißig mit einem Riester-Sparvertrag angespart? Der Immobilienkauf zum Zwecke der Selbstnutzung ist die einzige Möglichkeit, bei der Du das angesparte Guthaben bereits vor Rentenbeginn einsetzen kannst. Dies ist erstmals möglich direkt beim Kauf. Durch den Einsatz es Guthabens ersparst Du auch gleich noch den Teil der Zinsen, um die Du deine Finanzierung verringern kannst. Außerdem wurde die Riester Förderung dahingehend erweitert, dass Riester Guthaben auch im Zuge der Umschuldung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden kann.
Während der Finanzierung kannst Du über ein entsprechendes Riester Darlehen (Frage deinen Finanzierungsberater) für die Tilgung des Darlehens die Riester Förderung in Anspruch nehmen. Dies geschieht entweder über die Riester Prämien oder über die Geltendmachung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (Günstigerprüfung analog dem Kinderfreibetrag) im Bereich Vorsorgeaufwand bis zu einem Betrag von 2.100, – EURO. Bist Du verheiratet und ist dein Ehepartner ebenfalls beschäftigt? Dann lohnt es sich ggf. die Finanzierung auf zwei Darlehen aufzuteilen da die Riester Förderung immer personenbezogen ist.