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Ein Leitfaden durch den Dschungel aus Arbeitsrecht, Verhandlungsgeschick und finanziellen Fallstricken.

Die Nachricht trifft die meisten unvorbereitet: Die Kündigung liegt auf dem Tisch. In diesem Moment des Schocks, in dem der Verlust des Arbeitsplatzes droht, drehen sich die Gedanken oft nur um die existenzielle Unsicherheit. Doch genau jetzt ist ein kühler Kopf gefragt. Denn für viele Arbeitnehmer ist das Ende des Arbeitsverhältnisses auch der Beginn eines finanziellen Pokerspiels. Das Zauberwort lautet: Abfindung. Doch wann zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch? Und wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung wirklich?

In diesem umfassenden Dossier beleuchten wir die Chancen, Risiken und Strategien rund um die Abfindung bei Kündigung. Wir klären auf, warum der Arbeitgeber überhaupt zahlt, welche Rolle das Arbeitsgericht spielt und wie Sie mit unserem Abfindungsrechner Ihre Position stärken.

Der Mythos vom automatischen Geldsegen

Es ist eines der hartnäckigsten Gerüchte in der deutschen Arbeitswelt: Viele Beschäftigte glauben, dass ihnen bei jeder Kündigung automatisch eine Entschädigung zusteht. Die Praxis sieht jedoch anders aus. Grundsätzlich gibt es im deutschen Arbeitsrecht keinen generellen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Das Prinzip "Kündigung gleich Geld" existiert so nicht.

Das Arbeitsverhältnis endet, und der Arbeitgeber ist rein rechtlich oft nicht verpflichtet, eine Zahlung über das letzte Gehalt hinaus zu leisten. Dennoch werden in Deutschland jährlich Milliarden an Abfindungen gezahlt. Warum? Weil Arbeitgeber Planungssicherheit wollen. Eine Kündigung ist für Unternehmen oft mit Risiken verbunden. Wehrt sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage, entscheidet am Ende das Arbeitsgericht. Gewinnt der Mitarbeiter, muss er weiterbeschäftigt und der Lohn nachgezahlt werden. Um dieses Risiko auszuschließen, sind Arbeitgeber bereit, eine Abfindung zu zahlen.

Die Abfindung bei Kündigung ist also oft kein Akt der Nächstenliebe, sondern das Ergebnis einer kühlen Kosten-Nutzen-Rechnung des Unternehmens. Sie ist der Preis für die rechtssichere Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann besteht tatsächlich ein Anspruch auf eine Abfindung?

Obwohl die Regel besagt, dass es keinen Automatismus gibt, existieren Fälle und Konstellationen, in denen ein echter Anspruch auf Abfindung oder zumindest eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht.

1. Der Sozialplan und die Betriebsvereinbarung

In größeren Unternehmen mit einem Betriebsrat kommt bei massenhaften Entlassungen oder Betriebsschließungen oft ein Sozialplan zum Tragen. Hier handeln Betriebsrat und Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aus, die die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer abmildern soll. In einem solchen Sozialplan ist meist festgeschrieben, nach welcher Formel die Abfindung berechnet wird. Hier haben betroffene Mitarbeiter tatsächlich einen einklagbaren Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung.

2. Die Kündigung nach § 1a KSchG

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) hält in § 1a eine interessante Option bereit. Spricht der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aus und bietet im Kündigungsschreiben gleichzeitig eine Abfindung an, sofern der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichtet, entsteht ein Anspruch. Die Höhe der Abfindung ist hier gesetzlich auf 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr festgelegt. Nimmt der Arbeitnehmer das Angebot an und lässt die dreiwöchige Klagefrist verstreichen, muss der Arbeitgeber zahlen.

3. Tarifvertragliche Regelungen

In einigen Branchen sehen Tarifverträge vor, dass bei einer Kündigung – insbesondere bei älteren Mitarbeitern oder langer Betriebszugehörigkeit – eine Abfindung fällig wird. Ein Blick in den Tarifvertrag lohnt sich daher immer.

4. Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts

In seltenen Ausnahmefällen kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auflösen, wenn eine Fortsetzung der Zusammenarbeit für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber unzumutbar ist (§§ 9, 10 KSchG). Dies ist jedoch nicht die Regel, sondern kommt nur in verhärteten Streitfällen vor.

Die Verhandlungssache: Poker um die Abfindungshöhe

In der überwiegenden Zahl der Fälle ist die Abfindung bei Kündigung reine Verhandlungssache. Der Arbeitgeber kündigt, der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage, und im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht oder in außergerichtlichen Gesprächen einigt man sich auf einen Abfindungsvergleich.

Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • Die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage: Je wackeliger die Begründung der Kündigung durch den Arbeitgeber ist, desto höher ist die Bereitschaft, eine hohe Abfindung zu zahlen.
  • Die Dauer der Betriebszugehörigkeit: Langjährige Mitarbeiter haben oft einen höheren sozialen Schutz, was die Kündigung erschwert und die Abfindung treibt.
  • Das Verhandlungsgeschick und die Strategie des Anwalts.

Die Faustformel und die Realität

In der Praxis hat sich eine Regelabfindung als Orientierungswert etabliert. Diese sogenannte Daumenregel besagt:

0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre = Abfindung

Doch Vorsicht: Dies ist kein Gesetz, sondern nur eine Basis für Verhandlungen. Bei einer starken Rechtsposition des Arbeitnehmers kann der Faktor auf 1,0 oder sogar höher steigen. Umgekehrt kann bei einer rechtlich wasserdichten Kündigung die Abfindung deutlich geringer ausfallen oder ganz entfallen.

Um eine realistische Einschätzung zu bekommen, was Ihnen zusteht, ist der Einsatz technischer Hilfsmittel ratsam.

Unser Tipp: Nutzen Sie den Abfindungsrechner auf Finanzhacker.com. Dieser Rechner hilft Ihnen, basierend auf Ihrem Gehalt und der Betriebszugehörigkeit, eine Orientierung für die Höhe der Abfindung zu erhalten. Das Ergebnis dient als hervorragende Startbasis für Gespräche mit Ihrem Arbeitgeber.

Der Aufhebungsvertrag: Die schnelle Einigung?

Nicht immer muss es zum Streit vor Gericht kommen. Oft bieten Arbeitgeber von sich aus einen Aufhebungsvertrag an. Darin einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Zahlung einer Abfindung.

Für den Arbeitgeber hat das den Vorteil absoluter Rechtssicherheit. Für den Arbeitnehmer gibt es sofortiges Geld und oft ein gutes Zeugnis. Doch Vorsicht ist geboten: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wirkt aktiv an der Lösung des Beschäftigungsverhältnisses mit. Das kann dazu führen, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I verhängt. Die Abfindung muss dann genutzt werden, um diese Lücke zu füllen, statt als Bonus für die Zukunft zu dienen.

Bevor Sie einen solchen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Abfindungshöhe den Verlust des Arbeitsplatzes und eventuelle Nachteile beim Arbeitslosengeld kompensiert. Auch hier leistet der Abfindungsrechner wertvolle Dienste, um verschiedene Szenarien durchzuspielen.

Strategien für Arbeitnehmer: So maximieren Sie die Abfindung

Wenn die Kündigung im Raum steht oder die Kündigungserklärung bereits eingegangen ist, sollten Arbeitnehmer strategisch vorgehen.

  1. Nichts sofort unterschreiben: Oft üben Arbeitgeber Druck aus. Nehmen Sie das Angebot entgegen, aber unterschreiben Sie keine Empfangsbekenntnisse oder Verzichte vor Ort.
  2. Fristen beachten: Für die Kündigungsschutzklage gilt eine strikte Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Verpassen Sie diese, wird die Kündigung wirksam – und die Chancen auf eine Abfindung sinken auf null.
  3. Professionelle Hilfe holen: Ein spezialisierter Rechtsanwalt oder Anwalt für Arbeitsrecht kann die Erfolgsaussichten prüfen. Die Kosten für den Anwalt lohnen sich oft, da eine professionell verhandelte Abfindung die Anwaltskosten meist weit übersteigt.
  4. Unterlagen sammeln: Sichern Sie Ihren Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und Kommunikation, die für die Kündigung relevant sein könnte.
  5. Den Wert kennen: Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um mit konkreten Zahlen in die Verhandlungen zu gehen. Wer den Marktwert seines Anspruchsverichts kennt, verhandelt besser.

Die Rolle des Arbeitgebers: Warum Unternehmen zahlen

Warum sollte ein Arbeitgeber Geld zahlen, wenn er einen Mitarbeiter entlassen will? Die Antwort liegt im deutschen Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hohe Hürden. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Fehler passieren schnell: Eine falsche Sozialauswahl, eine fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats oder formale Mängel in der Kündigungserklärung können die Kündigung unwirksam machen.

Verliert der Arbeitgeber den Prozess, muss er den Arbeitnehmer weiterbezahlen, auch für die Monate, in denen dieser gar nicht gearbeitet hat (Annahmeverzug). Dieses finanzielle Risiko scheuen Unternehmen. Die Abfindung ist somit oft eine "Risikoprämie".

In Aufhebungsverträgen versuchen Arbeitgeber oft, die Abfindungshöhe zu drücken. Hier prallen Interessen aufeinander. Der Arbeitgeber will die Kosten der Beendigung minimieren, der Arbeitnehmer will eine Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Steuerliche Aspekte der Abfindungszahlung

Wenn die Einigung erzielt ist und die Abfindung fließt, freut sich zunächst das Konto. Doch das Finanzamt hält die Hand auf. Eine Abfindung ist steuerpflichtiges Arbeitseinkommen. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an (keine Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung), aber die Lohnsteuer schlägt voll zu.

Um die Steuerlast zu mildern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Dabei wird so getan, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufließen. Das mildert die Progression. Dennoch bleibt vom Brutto oft weniger Netto übrig, als man hofft. Dies sollte bei der Verhandlung der Höhe unbedingt bedacht werden. Rechnen Sie nicht mit dem Brutto-Betrag als verfügbares Geld.

Abfindung und Arbeitslosengeld: Die Ruhenszeit

Ein weiterer Fallstrick betrifft das Arbeitslosengeld. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und das Arbeitsverhältnis durch einen Vergleich oder Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis zu dem Tag, an dem die ordentliche Kündigungsfrist geendet hätte. Ein Teil der Abfindung wird dann faktisch auf das Arbeitslosengeld angerechnet, da man in dieser Zeit von der Abfindung leben muss.

Eine gute Abfindungsregelung berücksichtigt diese Fristen, um Nachteile für den Arbeitnehmer zu vermeiden. Erfahrene Rechtsanwälte achten penibel darauf, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses so datiert wird, dass keine Anrechnung erfolgt.

Spezialfälle: 1a KSchG und die "Turboklausel"

Wir hatten den § 1a KSchG bereits erwähnt. Dieser Paragraph soll Prozesse vermeiden. Der Arbeitgeber bietet im Kündigungsschreiben die Abfindung an, wenn die Klagefrist verstreicht. Dies ist der einzige Fall eines echten gesetzlichen Anspruchs bei individueller Kündigung. Die Höhe ist fixiert: 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr.

In der Praxis wird dieser Weg oft gewählt, wenn die Rechtslage für den Arbeitgeber eigentlich gut ist, er aber jeden Restzweifel ausschließen will. Für den Arbeitnehmer kann es sinnvoll sein, dieses Angebot anzunehmen, wenn die Erfolgsaussichten einer Klage gering sind. Sind die Chancen gut, ist der Faktor 0,5 oft zu niedrig und sollte nachverhandelt werden.

Eine weitere Besonderheit in Aufhebungsverträgen ist die "Turboklausel" (auch Sprinterklausel). Sie erlaubt dem Arbeitnehmer, das Unternehmen noch früher als vereinbart zu verlassen, wenn er einen neuen Job findet. Die für die Restlaufzeit eingesparten Gehälter schlägt der Arbeitgeber dann oft (teilweise oder ganz) auf die Abfindung drauf. So steigt die Abfindungshöhe nochmals an.

Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze

Das Thema Abfindung bei Kündigung ist komplex und für Laien oft undurchsichtig. Fassen wir die Kernpunkte zusammen:

  1. Kein Automatismus: Es gibt selten einen direkten Gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Meist ist sie das Ergebnis von Verhandlungen oder einem Sozialplan.
  2. Druckmittel Kündigungsschutzklage: Der Weg zur Abfindung führt fast immer über die Erhebung einer Klage oder die Androhung derselben. Nur wer sich wehrt, bekommt in der Regel eine Entschädigung.
  3. Die Höhe ist variabel: Die Formel "halbes Gehalt mal Jahre" ist nur eine Regelabfindung. Je nach Verhandlungsgeschick, Betriebszugehörigkeit und Erfolgsaussichten kann die Summe variieren.
  4. Steuern und Arbeitsamt: Beachten Sie die steuerlichen Abzüge und mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
  5. Professionelle Unterstützung: Nutzen Sie Rechner und im Zweifel einen Anwalt.

Die Abfindung bei Kündigung ist Ihr Startkapital für den neuen Lebensabschnitt. Sie soll den Verlust des Arbeitsplatzes abfedern und Ihnen Zeit verschaffen. Verschenken Sie kein Geld, indem Sie vorschnell handeln.

Das Fazit: Informieren, Rechnen, Verhandeln

Eine Kündigung ist ein schmerzhafter Einschnitt. Doch sie bietet auch die Chance auf einen Neuanfang – und mit der richtigen Strategie auf ein finanzielles Polster. Egal ob durch Sozialplan, 1a KSchG oder individuellen Abfindungsvergleich: Das Wissen um Ihre Rechte ist Ihre stärkste Währung.

Lassen Sie sich nicht mit der erstbesten Summe abspeisen, die der Arbeitgeber nennt. Prüfen Sie Ihren Anspruch, bewerten Sie Ihre Chancen und gehen Sie gut vorbereitet in die Verhandlungen.

Denken Sie daran: Ihr Arbeitgeber hat vermutlich Profis an seiner Seite. Sorgen Sie für Waffengleichheit. Der erste Schritt dazu ist Information. Wissen Sie, was Ihnen zusteht? Haben Sie eine Vorstellung von der möglichen Höhe der Abfindung?

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Bevor Sie irgendein Dokument unterzeichnen oder in ein Gespräch mit Ihrem Chef gehen, verschaffen Sie sich Klarheit über die Zahlen. Eine realistische Einschätzung ist das Fundament jeden Erfolgs.

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Detaillierte Analyse der Abfindungssituationen

Um das Thema Abfindung bei Kündigung wirklich ganzheitlich zu betrachten, müssen wir noch tiefer in die verschiedenen Szenarien eintauchen, die im Arbeitsrecht auftreten. Es reicht nicht, nur die Regel zu kennen; die Ausnahmen und Details entscheiden oft über Tausende von Euro.

Die betriebsbedingte Kündigung und der Abfindungsanspruch

Bei einer betriebsbedingten Kündigung fallen Arbeitsplätze weg, weil das Unternehmen umstrukturiert oder Aufträge fehlen. Hier ist die moralische Position des Arbeitnehmers oft stark. Der Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen. Ist diese angreifbar, steigen die Chancen auf eine Abfindung massiv. Der Arbeitgeber weiß: Verliert er vor dem Arbeitsgericht, muss er den Mitarbeiter weiterbeschäftigen, obwohl er keinen Arbeitsplatz mehr für ihn hat. Dieses Szenario ist für Unternehmen der "Worst Case". Daher sind Arbeitgeber hier besonders geneigt, eine hohe Abfindung zu zahlen, um den Arbeitnehmer zum Gehen zu bewegen.

Der Anspruch auf Abfindung kann sich hier, wie erwähnt, auch aus einem Sozialplan ergeben. In diesem Fall verhandelt der Betriebsrat für die Belegschaft. Doch auch wenn ein Sozialplan existiert, kann es sich lohnen, individuell zu prüfen, ob eine Klage nicht doch zu einer höheren individuellen Abfindung führt als die pauschale Regelung im Sozialplan.

Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung

Anders sieht es aus, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person oder dem Verhalten des Mitarbeiters liegen (z.B. Krankheit oder Fehlverhalten). Hier ist der Arbeitgeber oft weniger bereit, eine Abfindung zu leisten, da er sich moralisch und rechtlich im Recht sieht. Dennoch: Auch hier zahlen Arbeitgeber oft eine Abfindung, um einen langwierigen Prozess mit ungewissem Ergebnis zu vermeiden. Ein guter Anwalt kann auch in scheinbar aussichtslosen Fällen oft noch eine Abfindung herausholen, indem er formale Fehler in der Abmahnung oder der Kündigungserklärung findet.

Die Abfindungshöhe und der Faktor "Dauer der Betriebszugehörigkeit"

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist der größte Hebel für die Höhe der Abfindung. Ein Arbeitnehmer, der 20 Jahre im Betrieb war, hat nicht nur eine höhere Regelabfindung (Faktor 0,5 x 20 = 10 Monatsgehälter) als Erwartungswert, sondern genießt auch einen viel höheren Kündigungsschutz. Es ist für den Arbeitgeber extrem schwer, langjährige Mitarbeiter rechtssicher zu kündigen. Dies treibt den Preis. In Verhandlungen wird daher oft nicht nur über den Faktor (0,5 oder 1,0) gestritten, sondern auch darüber, welche Bestandteile zum "Monatsgehalt" zählen (Dienstwagen, Boni, Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Unser Abfindungsrechner berücksichtigt diese Logiken.

Die Rolle der Rechtsschutzversicherung

Wer eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht hat, ist im Vorteil. Das Kostenrisiko eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht entfällt. Man kann entspannter pokern. Der Arbeitgeber merkt schnell, ob ein Arbeitnehmer bereit ist, den Weg durch die Instanzen zu gehen. Ohne Versicherung scheuen viele das Kostenrisiko und akzeptieren eine zu niedrige Abfindung.

Abfindung und Renteneintritt

Für ältere Arbeitnehmer ist die Abfindung bei Kündigung oft eine Brücke in den vorzeitigen Ruhestand. Hier ist die Gestaltung besonders komplex. Wie wirkt sich die Zahlung auf die Rente aus? Wie kann man die Abfindung steuerlich optimieren (z.B. Einzahlung in die Rentenversicherung)? In diesen Fällen ist die Kooperation von Rechtsanwalt und Steuerberater unerlässlich.

Der psychologische Aspekt der Verhandlungen

Geld ist das eine, Psychologie das andere. In den Verhandlungen um die Abfindung geht es oft emotional zu. Der Arbeitnehmer fühlt sich ungerecht behandelt, der Arbeitgeber will das "Problem" schnell lösen. Ein erfahrener Anwalt fungiert hier als Puffer. Er versachlicht die Debatte. Während der Arbeitnehmer vielleicht emotional argumentiert ("Ich habe mir 10 Jahre den Rücken krumm gemacht"), argumentiert der Anwalt juristisch ("Die Sozialauswahl ist fehlerhaft, das Annahmeverzugsrisiko beträgt 50.000 Euro"). Diese Sprache verstehen Unternehmen. Sie übersetzen emotionale Ansprüche in finanzielle Risiken. Und Risiken lassen sich mit einer Abfindung wegkaufen.

Die Höhe der Abfindung spiegelt also oft wider, wie lästig oder gefährlich der Mitarbeiter dem Arbeitgeber im Prozess werden kann. Wer still geht, bekommt oft nur die Standard-Regelabfindung oder gar nichts. Wer (professionell) laut wird, bekommt mehr.

Tipps für die Unterlagen und Vorbereitung

Wenn Sie unseren Abfindungsrechner nutzen, werden Sie nach Daten gefragt. Legen Sie sich folgende Unterlagen bereit:

  • Den letzten Arbeitsvertrag und alle Ergänzungen.
  • Die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (um Boni und Sonderzahlungen zu erfassen).
  • Die Kündigungserklärung (wegen des Datums für die Frist).
  • Ggf. den Sozialplan oder die Betriebsvereinbarung, falls vorhanden.

Mit diesen Daten liefert der Rechner ein präzises Ergebnis.

Warum der "Anspruch auf eine Abfindung" oft missverstanden wird

Viele Menschen verwechseln den moralischen Anspruch ("Ich habe es verdient") mit dem juristischen Rechtsanspruch ("Das Gesetz sagt, ich bekomme es"). In Deutschland ist das Arbeitsrecht primär ein Bestandsschutzrecht, kein Abfindungsrecht. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten, nicht ihn zu verkaufen. Die Abfindung ist quasi ein "Systemfehler" oder ein "Workaround", der sich in der Praxis etabliert hat, um den starren Kündigungsschutz flexibler zu machen.

Deshalb ist es so wichtig, nicht passiv auf die Zahlung einer Abfindung zu warten. Man muss aktiv werden. Der Arbeitgeber zahlt freiwillig selten mehr als nötig. Der Abfindungsanspruch entsteht oft erst im Moment des Vergleichs vor dem Arbeitsgericht.

Schlusswort zur Ganzheitlichkeit

Eine Abfindung bei Kündigung ist mehr als eine Überweisung. Sie ist das Endprodukt einer komplexen Interaktion aus Arbeitsrecht, Strategie, Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsgeschick. Sie betrifft Ihre Steuern, Ihre Sozialversicherung und Ihre Rente.

Betrachten Sie das Thema daher nie isoliert. Eine hohe Abfindung nützt wenig, wenn sie durch eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aufgezehrt wird. Eine schnelle Einigung bringt nichts, wenn Sie dafür auf Tausende Euro verzichten, die Ihnen bei korrekter Anrechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit zugestanden hätten.

Seien Sie schlau. Seien Sie vorbereitet. Nutzen Sie die Hilfe von Experten und Tools.

Und der erste Schritt ist ganz einfach:

👉 Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche mit dem Abfindungsrechner