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Die Nachricht der Kündigung ist verdaut, der erste Schock überwunden, und vielleicht hast Du sogar einen kleinen Sieg errungen: Dein Arbeitgeber zahlt eine Abfindung. Doch kaum ist die Freude über die finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes da, meldet sich der nächste große Akteur: der Staat.

Viele Arbeitnehmer stellen sich hoffnungsvoll die Frage: Ist meine Abfindung steuerfrei?

Die kurze und schmerzhafte Antwort lautet: Nein. Seit dem Jahr 2006 ist die Abfindung in Deutschland grundsätzlich voll steuerpflichtig. Es gibt keinen automatischen Freibetrag mehr. Aber – und das ist das große Aber dieses Artikels – es gibt Wege, die Steuerlast massiv zu senken. Zwar ist die Abfindung nicht per se steuerfrei, aber sie ist sozialabgabenfrei. Und mit der richtigen Strategie, insbesondere der sogenannten Fünftelregelung, kannst Du dafür sorgen, dass am Ende deutlich mehr Netto vom Brutto bleibt.

In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie Du Deine Abfindung so behandelst, dass sie sich fast wie steuerfrei anfühlt, welche Rolle Dein Einkommen spielt und wie Du mit unserem Abfindungsrechner Deine Optionen prüfst.

Der Status Quo: Warum die Abfindung nicht steuerfrei ist

Früher gab es Freibeträge, die eine Abfindung steuerfrei stellten. Diese Zeiten sind vorbei. Das Finanzamt betrachtet Deine Abfindung als „sonstige Bezüge“. Sie zählen zu Deinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Das bedeutet, die Abfindung wird Deinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.

Das Problem dabei ist die Steuerprogression. Da unser Steuersystem leistungsabhängig ist, steigt Dein Steuersatz, je mehr Du verdienst. Kommt nun eine hohe Abfindung auf einen Schlag (eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften) oben drauf, rutschst Du oft in den Spitzensteuersatz. Ohne Gegenmaßnahmen würde das Finanzamt einen riesigen Teil der Entschädigung kassieren. Der Traum von der Abfindung steuerfrei platzt hier oft an der Realität der Steuerklasse.

Doch es gibt einen Lichtblick im Bereich der Abgaben: Sozialversicherungsbeiträge. Auf eine echte Abfindung fallen in der Regel keine Sozialabgaben an. Das bedeutet, es werden keine Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung abgezogen. In dieser Hinsicht ist die Abfindung steuerfrei (bzw. abgabenfrei). Das ist ein enormer Vorteil gegenüber normalem Lohn. Dein Arbeitgeber überweist Dir also das Brutto minus Lohnsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer.

Die Fünftelregelung: Dein wichtigstes Werkzeug

Da der Gesetzgeber weiß, dass die Einmalzahlung einer Abfindung die Steuerlast unfair in die Höhe treibt, gibt es eine Steuerermäßigung nach § 34 EStG für außerordentliche Einkünfte. Diese Methode nennt man Fünftelregelung.

Zwar macht die Fünftelregelung die Abfindung nicht komplett steuerfrei, aber sie mildert die Progression ab.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Das Finanzamt tut bei der Berechnung so, als würdest Du die Abfindung nicht auf einmal erhalten, sondern gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt.

  1. Zuerst wird Deine Steuer für Dein normales Einkommen (ohne Abfindung) berechnet.
  2. Dann wird ein Fünftel der Abfindung diesem Einkommen hinzugerechnet und die Steuer erneut berechnet.
  3. Die Differenz zwischen diesen beiden Steuerbeträgen ist die Steuerbelastung für ein Fünftel.
  4. Dieser Differenzbetrag wird mal fünf genommen. Das Ergebnis ist die Steuer, die auf die Abfindung entfällt.

Klingt kompliziert? Ist es auch. Aber der Effekt ist simpel: Durch die fiktive Verteilung auf fünf Jahre wird die Spitze der Steuerprogression gebrochen. Dein Steuersatz steigt nicht so stark an, als wenn die gesamte Summe voll versteuert würde.

Wichtig: Damit die Fünftelregelung greift, muss eine „Zusammenballung von Einkünften“ vorliegen. Das heißt, die Abfindung plus Dein Restgehalt müssen höher sein als das, was Du ohne Kündigung normal verdient hättest. Ist Deine Abfindung sehr klein, greift die Regelung eventuell nicht.

Du willst wissen, wie sich das konkret auswirkt? Nutze unseren Abfindungsrechner. Er berücksichtigt die Fünftelregelung automatisch und zeigt Dir, was von Deiner Abfindung übrig bleibt.

Strategie: Auszahlung ins Folgejahr verschieben

Einer der effektivsten Tricks, um dem Ziel „Abfindung steuerfrei“ (oder zumindest steuerarm) näherzukommen, ist das Timing der Zahlung.

Wenn Du die Abfindung im gleichen Jahr erhältst, in dem Du auch noch Dein normales Gehalt beziehst, ist Dein zu versteuerndes Einkommen bereits hoch. Die Fünftelregelung wirkt dann oft nicht so stark, weil Du schon einen hohen Steuersatz hast.

Die Lösung: Vereinbare mit Deinem Arbeitgeber, dass die Auszahlung der Abfindung erst im Folgejahr erfolgt (sogenannte Zuflussprinzip).

Warum hilft das? Im Folgejahr hast Du nach dem Verlust des Arbeitsplatzes vielleicht zunächst kein oder ein geringeres Einkommen (z.B. Arbeitslosengeld, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt, oder ein niedrigeres Gehalt im neuen Job). Wenn Dein Basiseinkommen niedrig ist, ist auch Dein Grundsteuersatz niedrig. Kommt nun die Abfindung (mit Fünftelregelung) dazu, ist die steuerliche Belastung viel geringer.

In extremen Fällen, wenn Du im Folgejahr gar keine anderen Einkünfte hast, kann ein Teil der Abfindung steuerfrei bleiben, nämlich bis zur Höhe des Grundfreibetrags. Alles darüber hinaus wird dann sehr günstig versteuert.

Lies hierzu auch unseren detaillierten Artikel: Abfindung versteuern: So bleibt mehr Netto.

Steueroptimierung durch Einzahlungen in die Rente

Du möchtest Steuern sparen und gleichzeitig etwas für Deine Altersvorsorge tun? Dann kannst Du Teile der Abfindung nutzen, um Rentenpunkte zu kaufen oder Ausgleichszahlungen bei Rentenabschlägen zu leisten.

Diese Zahlungen kannst Du als Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung geltend machen. Das senkt Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindungszahlung massiv.

Das Szenario: Du erhältst eine hohe Abfindung. Dein Einkommen schießt nach oben. Nun nimmst Du einen Teil der Abfindung und zahlst ihn in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente ein. Der Effekt: Dein steuerpflichtiges Einkommen sinkt wieder. Die Steuerlast auf die Abfindung verringert sich drastisch. In der Kombination aus Fünftelregelung und Renteneinzahlung kommst Du dem Idealzustand „Abfindung steuerfrei“ so nah wie möglich.

Kirchensteuer sparen: Der Teilerlass

Bist Du kirchensteuerpflichtig? Dann gehen von Deiner Abfindung noch einmal ca. 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer an die Kirche. Bei hohen Abfindungen sind das schnell mehrere tausend Euro.

Hier gibt es eine wenig bekannte Möglichkeit: In vielen Bundesländern kannst Du einen Antrag auf „Teilerlass der Kirchensteuer“ bei außerordentlichen Einkünften stellen. Die Kirche erlässt oft 50 Prozent der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Einige Arbeitnehmer treten auch aus der Kirche aus, bevor die Abfindung fließt. Ob das moralisch für Dich passt, ist Deine Entscheidung – finanziell bringt es Dich dem Ziel Abfindung steuerfrei einen Schritt näher.

Mythencheck: Wann ist die Abfindung wirklich steuerfrei?

Es kursieren viele Gerüchte. Klären wir die Fälle, in denen tatsächlich eine Steuerfreiheit oder zumindest eine Nicht-Veranlagung möglich ist.

  1. Geringe Abfindungshöhe: Liegt Dein gesamtes Einkommen im Jahr inklusive Abfindung unter dem Grundfreibetrag (Stand 2024: 11.604 Euro für Ledige), dann ist die Abfindung steuerfrei. Das kommt in der Praxis selten vor, es sei denn, die Abfindung wird ins Folgejahr verschoben, in dem sonst kaum Einkünfte erzielt werden.
  2. Abfindung wegen Gesundheitsschäden: Wenn die Zahlung keine klassische Abfindung für den Jobverlust ist, sondern eine Schmerzensgeldzahlung wegen gesundheitlicher Schäden durch die Arbeit, kann diese unter Umständen steuerfrei sein. Das ist aber ein sehr spezieller juristischer Einzelfall und muss genau geprüft werden. Hier hilft oft nur ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Für 99% der Fälle gilt jedoch: Die Abfindung muss in die Steuererklärung.

Der Abfindungsrechner: Dein Kompass im Steuer-Dschungel

Bevor Du in Verhandlungen mit Deinem Arbeitgeber gehst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, musst Du wissen, worüber wir reden. Brutto-Zahlen blenden oft. 50.000 Euro Abfindung klingen toll. Aber wenn davon nach Steuer nur 28.000 Euro übrig bleiben, sieht die Welt anders aus.

Nutze daher unbedingt unseren Abfindungsrechner. Er zeigt Dir:

  • Die voraussichtliche Steuerlast (Lohnsteuer, Soli).
  • Den Effekt der Fünftelregelung.
  • Was Netto auf Dein Konto kommt.

👉 Hier geht es zum Rechner: Finanzhacker Abfindungsrechner

Wenn Du verstehst, wie viel von Deiner Abfindung steuerfrei (durch Sozialversicherungsfreiheit) ist und wie viel weggeht, kannst Du besser verhandeln. Vielleicht forderst Du eine höhere Brutto-Abfindung, um auf Deinen Wunsch-Netto-Betrag zu kommen?

Fallstricke: Vorsicht beim Arbeitslosengeld

Wir haben gelernt: Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei. Aber Vorsicht! Wenn Du das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beendest (z.B. durch Aufhebungsvertrag) und dafür eine Abfindung kassierst, kann das Arbeitsamt eine Ruhenszeit verhängen.

In dieser Zeit bekommst Du kein Arbeitslosengeld, weil die Behörde sagt: „Du hast ja eine Abfindung bekommen, lebe erstmal davon.“ Faktisch wird Deine Abfindung dann für den Lebensunterhalt verbraucht, anstatt als Polster zu dienen. Zudem musst Du Dich in dieser Zeit selbst krankenversichern. Damit schmilzt der Vorteil der „sozialabgabenfreien“ Abfindung dahin.

Achte im Rahmen der Kündigung oder Aufhebung also penibel auf die Einhaltung der Fristen. Mehr dazu findest Du in unserem Artikel zur Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.

Steuererklärung: Pflicht und Chance zugleich

Viele Arbeitnehmer scheuen die Steuererklärung. Doch im Jahr der Abfindungszahlung ist sie quasi Pflicht – und Deine größte Chance.

Dein Arbeitgeber wendet bei der Auszahlung oft schon die Fünftelregelung an. Aber er kennt nicht Dein gesamtes steuerliches Bild (z.B. Verluste aus anderen Geschäften, hohe Werbungskosten, Spenden). Erst in der Steuererklärung wird „abgerechnet“. Hier kannst Du:

  • Steuerermäßigungen geltend machen.
  • Werbungskosten absetzen (z.B. Kosten für den Anwalt, Bewerbungskosten).
  • Einen Verlustvortrag nutzen.

Ein Verlustvortrag aus Vorjahren kann mit der Abfindung verrechnet werden. Hast Du also in der Vergangenheit Verluste angehäuft, machen diese nun einen Teil Deiner Abfindung steuerfrei.

Besonders wenn die Fünftelregelung vom Arbeitgeber nicht angewendet wurde (weil er unsicher war), holst Du Dir über die Steuererklärung tausende Euro zurück. Das Finanzamt prüft dann von Amts wegen, ob die Fünftelregelung für Dich günstiger ist (Günstigerprüfung).

Dein Fahrplan: So holst Du das Maximum raus

Fassen wir zusammen. Eine komplett abfindung steuerfrei zu bekommen, ist ein Mythos, dem Du nicht nachjagen solltest. Konzentriere Dich stattdessen darauf, die Steuer zu minimieren.

Dein Schritt-für-Schritt Plan:

  1. Prüfen: Hast Du überhaupt einen Anspruch? (Lies dazu: Abfindung bei Kündigung)
  2. Rechnen: Nutze den Abfindungsrechner, um Dein Netto zu kennen.
  3. Verhandeln: Sprich mit Deinem Arbeitgeber über eine Verschiebung der Zahlung ins Folgejahr, wenn Dein Einkommen dort niedriger ist.
  4. Optimieren: Prüfe Einzahlungen in die Rentenkasse oder Spenden, um die Steuerlast im Auszahlungsjahr zu drücken.
  5. Erklären: Mach unbedingt eine Steuererklärung im Jahr nach der Zahlung.

Exkurs: Die 1/5-Regelung im Detail verstehen

Warum ist die Fünftelregelung so mächtig? Lass uns ein Beispiel machen (vereinfacht): Angenommen, Dein Steuersatz springt durch die Abfindung von 30% auf 42%. Ohne Regelung würdest Du auf die ganze Abfindung 42% Steuern zahlen. Mit der Regelung wird nur ein Fünftel der Abfindung auf Dein Gehalt gepackt. Das erhöht den Steuersatz vielleicht nur auf 32%. Du zahlst also auf die Abfindung effektiv viel weniger Steuern.

Es ist entscheidend, dass Dein Arbeitgeber diese Berechnung korrekt durchführt oder Du sie Dir über die Steuererklärung holst.

Details zur genauen Funktionsweise findest Du in unserem Spezialartikel: Fünftelregelung Abfindung: Einfach erklärt.

Was tun bei Verlustvortrag?

Ein spezieller Trick für Selbstständige oder Leute mit Nebengewerbe: Der Verlustvortrag. Wenn Du in einem anderen Bereich Verluste gemacht hast ("Miese"), kannst Du diese mit der Abfindung verrechnen. Das versteuernde Einkommen sinkt. Im besten Fall sinkt es so weit, dass Teile der Abfindung steuerfrei bleiben, weil Du unter den Grundfreibetrag rutschst. Das ist "High-Level" Steuergestaltung, für die Du einen Steuerberater konsultieren solltest.

Fazit: Steuerfrei nein, steueroptimiert ja!

Lass Dich nicht entmutigen, nur weil die Abfindung nicht zu 100% steuerfrei auf Deinem Konto landet. Sie ist immer noch ein massiver finanzieller Baustein für Deine Zukunft. Der Staat nimmt sich seinen Teil, aber durch die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Fünftelregelung ist die Abfindung das am geringsten belastete Arbeitseinkommen, das Du bekommen kannst.

Es liegt an Dir (und Deinem Steuerberater), wie viel Du dem Finanzamt überlässt.

  • Verschiebe die Zahlung.
  • Nutze die Fünftelregelung.
  • Senke Dein Einkommen durch Vorsorgeaufwendungen.

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist hart, aber die Abfindung ist Deine Brücke. Sorge dafür, dass diese Brücke so stabil wie möglich ist.

Dein wichtigster erster Schritt: Verschaffe Dir Klarheit über die Zahlen. Spiele verschiedene Szenarien durch. Was passiert, wenn die Abfindung 10.000 Euro höher ist? Was passiert, wenn Du sie erst im Januar bekommst?

Unser Abfindungsrechner gibt Dir diese Antworten in Sekunden. Jetzt Abfindung berechnen und Steuervorteile prüfen!

Sichere Dir, was Dir zusteht – und gib dem Finanzamt keinen Cent mehr als nötig. Das Thema Abfindung steuerfrei zu gestalten, ist ein Projekt. Nimm es in die Hand!

Die Psychologie hinter der "steuerfreien" Abfindung

Warum suchen so viele Menschen nach "Abfindung steuerfrei"? Weil wir es als ungerecht empfinden, dass eine Entschädigung für den Verlust der Existenzgrundlage besteuert wird wie ein Bonus. Doch betrachte es andersherum: Die Steuerermäßigungen sind ein Geschenk des Gesetzgebers. Würde die Abfindung wie normaler Lohn behandelt, bliebe oft kaum die Hälfte.

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache, die Steuer ist Gestaltungssache. In vielen Fällen lohnt es sich, bei der Kündigung einen Teil der Abfindung in eine Outplacement-Beratung umzuwandeln. Diese Kosten übernimmt der Arbeitgeber direkt. Für Dich ist diese Leistung dann tatsächlich komplett steuerfrei. Du bekommst zwar kein Bargeld, aber eine wertvolle Dienstleistung für Deine Karriere, ohne dass das Finanzamt zugreift.

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Abfindung und Steuer

Muss ich Steuern zahlen, wenn die Abfindung sehr klein ist? Ja, grundsätzlich ist jeder Euro Abfindung steuerpflichtig. Es sei denn, Dein gesamtes Jahreseinkommen ist extrem niedrig (unter dem Grundfreibetrag).

Was ist, wenn der Arbeitgeber die Fünftelregelung vergisst? Keine Panik. Du kannst Dir das zu viel gezahlte Geld über Deine Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt prüft das.

Gilt die Steuerfreiheit für Sozialabgaben immer? Ja, echte Abfindungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes sind in der Regel frei von Sozialversicherungsbeiträgen. Ausnahmen gibt es bei sogenannten "unechten Abfindungen" (z.B. nachgezahlter Lohn).

Kann ich Steuern sparen durch Spenden? Ja. Spenden sind Sonderausgaben. Wenn Du von Deiner Abfindung etwas für einen guten Zweck spendest, senkt das Deine Steuerlast.

Das Thema Abfindung steuerfrei ist komplex, aber beherrschbar. Mit den richtigen Informationen und Werkzeugen wie unserem Rechner bist Du bestens gerüstet. Mach das Beste aus Deiner Situation!