Bürgergeld Rechner

Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch (Stand 2024/25)

1. Wer lebt im Haushalt?
Geben Sie an, ob Sie alleine leben oder mit Partner und Kindern. Dies bestimmt den Regelbedarf.
Antragsteller (Alleinstehend)
Ja
Mit Partner (Bedarfsgemeinschaft)
Ja
Kinder im Haushalt:
Kinder 14-17 Jahre
0
Kinder 6-13 Jahre
0
Kinder 0-5 Jahre
0
2. Wohnen
Kaltmiete + Nebenkosten
Heizkosten
3. Einkommen
Brutto-Einkommen (Erwerb)
Geben Sie das gesamte Brutto-Einkommen des Haushalts an. Das Brutto wird benötigt, um die Freibeträge zu berechnen.
Netto-Einkommen (Auszahlung)
Das tatsächlich ausgezahlte Einkommen (plus ggf. Kindergeld). Von diesem Betrag werden die Freibeträge abgezogen.
Voraussichtliches Bürgergeld
-- €
Monatliche Auszahlung
Dies ist der Betrag, den das Jobcenter voraussichtlich überweist. Er deckt den Lebensunterhalt und die Wohnkosten abzüglich Ihres angerechneten Einkommens.
Gesamtbedarf -- €
Summe aus Regelbedarf (Lebensunterhalt) und Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung).
davon Regelbedarf 0,00 €
davon Unterkunft 0,00 €
Angerechnetes Einkommen 0,00 €
Ihr Netto-Einkommen minus Freibeträge. Nur dieser Teil mindert das Bürgergeld.
(Ihr Freibetrag) 0,00 €
Hilfe & Infos

Regelsätze (2025)

Alleinstehende: 563 €
Partner: 506 € (pro Person)
Kinder: 357 € - 471 € (je nach Alter)

Wohnkosten

Miete und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie "angemessen" sind. Im ersten Jahr (Karenzzeit) prüft das Jobcenter die Angemessenheit oft nicht.

Freibeträge bei Arbeit

Die ersten 100€ Brutto sind immer frei. Darüber hinaus bleiben 20% (bis 520€), 30% (bis 1000€) und 10% (bis 1200€) anrechnungsfrei.

💡 Wichtig:
Kindergeld und Unterhalt gelten als Einkommen des Kindes und mindern dessen Bedarf. Dieser Rechner betrachtet zur Vereinfachung den Haushalt als Gesamtheit.
*Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient der Orientierung. Die tatsächliche Berechnung durch das Jobcenter ist komplexer und berücksichtigt individuelle Mehrbedarfe (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehende, Warmwasser).

Details zur Bürgergeld Berechnung

Die Berechnung des Bürgergelds ist ein komplexer Prozess, der sicherstellen soll, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt bleibt. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, Ihren individuellen Bedarf schnell und diskret zu ermitteln, indem er alle relevanten Faktoren der aktuellen Gesetzgebung berücksichtigt.

Stand 2025: Die Regelsätze wurden an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Achten Sie darauf, alle Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft korrekt anzugeben, um ein präzises Ergebnis zu erhalten.

Wie setzt sich der Bedarf zusammen?

Der Gesamtanspruch beim Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten. Unser Rechner oben kombiniert diese Werte automatisch:

Regelbedarf Pauschaler Betrag für Ernährung, Kleidung, Strom und den persönlichen Bedarf des täglichen Lebens.
Kosten der Unterkunft (KdU) Übernahme der angemessenen Miete, Nebenkosten und Heizkosten durch das zuständige Jobcenter.

Die Bedarfsgemeinschaft und Mehrbedarfe

Beim Bürgergeld wird meist nicht nur eine Person betrachtet, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Dazu zählen Partner und im Haushalt lebende Kinder. Zusätzlich können Mehrbedarfe geltend gemacht werden, beispielsweise für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen.

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

Das Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass eigenes Einkommen und vorhandenes Vermögen vorab geprüft werden.

  • Erwerbseinkommen: Hier gelten attraktive Freibeträge, damit sich Arbeit auch während des Leistungsbezugs lohnt.
  • Schonvermögen: In der Karenzzeit (erstes Jahr) gelten besonders hohe Grenzen für geschütztes Vermögen.
  • Angemessener Wohnraum: Auch die Größe und Kosten der Wohnung werden auf Angemessenheit geprüft.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?
Anspruchsberechtigt sind erwerbsfähige Personen zwischen 15 Jahren und der Erreichung der Altersgrenze für die Rente, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Wie lange dauert die Karenzzeit beim Vermögen?
In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist (über 40.000 Euro für die erste Person).
Muss ich mein Auto verkaufen?
Ein angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zählt zum Schonvermögen und muss in der Regel nicht verwertet werden.