Bürgergeld Rechner
Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch (Stand 2024/25)
| Gesamtbedarf | -- € |
Summe aus Regelbedarf (Lebensunterhalt) und Kosten der Unterkunft (Miete + Heizung). |
|
| davon Regelbedarf | 0,00 € |
| davon Unterkunft | 0,00 € |
| Angerechnetes Einkommen | 0,00 € |
Ihr Netto-Einkommen minus Freibeträge. Nur dieser Teil mindert das Bürgergeld. |
|
| (Ihr Freibetrag) | 0,00 € |
Regelsätze (2025)
Alleinstehende: 563 €
Partner: 506 € (pro Person)
Kinder: 357 € - 471 € (je nach Alter)
Wohnkosten
Miete und Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie "angemessen" sind. Im ersten Jahr (Karenzzeit) prüft das Jobcenter die Angemessenheit oft nicht.
Freibeträge bei Arbeit
Die ersten 100€ Brutto sind immer frei. Darüber hinaus bleiben 20% (bis 520€), 30% (bis 1000€) und 10% (bis 1200€) anrechnungsfrei.
Kindergeld und Unterhalt gelten als Einkommen des Kindes und mindern dessen Bedarf. Dieser Rechner betrachtet zur Vereinfachung den Haushalt als Gesamtheit.
Details zur Bürgergeld Berechnung
Die Berechnung des Bürgergelds ist ein komplexer Prozess, der sicherstellen soll, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewahrt bleibt. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, Ihren individuellen Bedarf schnell und diskret zu ermitteln, indem er alle relevanten Faktoren der aktuellen Gesetzgebung berücksichtigt.
Wie setzt sich der Bedarf zusammen?
Der Gesamtanspruch beim Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten. Unser Rechner oben kombiniert diese Werte automatisch:
Die Bedarfsgemeinschaft und Mehrbedarfe
Beim Bürgergeld wird meist nicht nur eine Person betrachtet, sondern die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Dazu zählen Partner und im Haushalt lebende Kinder. Zusätzlich können Mehrbedarfe geltend gemacht werden, beispielsweise für Alleinerziehende, bei Schwangerschaft oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen.
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
Das Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung. Das bedeutet, dass eigenes Einkommen und vorhandenes Vermögen vorab geprüft werden.
- Erwerbseinkommen: Hier gelten attraktive Freibeträge, damit sich Arbeit auch während des Leistungsbezugs lohnt.
- Schonvermögen: In der Karenzzeit (erstes Jahr) gelten besonders hohe Grenzen für geschütztes Vermögen.
- Angemessener Wohnraum: Auch die Größe und Kosten der Wohnung werden auf Angemessenheit geprüft.