a stack of 50 euro bills sitting on top of a table
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Die Kündigung ist ausgesprochen, der Schock sitzt tief, doch zumindest finanziell gibt es einen Lichtblick: Die Abfindung. Doch bevor das Geld auf Deinem Konto landet, hält der Staat die Hand auf. Ohne die richtige Strategie frisst die Steuer einen Großteil der Entschädigung auf. Die Rettung naht in Form einer mathematischen Besonderheit im Steuerrecht: Die Fünftelregelung. Wir erklären Dir, wie Du diese Regelung nutzt, was sich durch das Wachstumschancengesetz geändert hat und wie Du netto mehr aus Deiner Abfindung herausholst.

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für jeden Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt. Plötzlich stehen Sicherheit und Zukunftspläne auf wackeligen Beinen. Wenn im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung vereinbart wird, wirkt diese hohe Summe auf den ersten Blick wie ein beruhigendes Polster. Doch die Freude währt oft nur bis zum Blick auf die Abrechnung oder den Steuerbescheid. Denn in Deutschland gilt: Eine Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Und da unser Steuersystem progressiv ist – also höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belastet – führt die einmalige hohe Auszahlung zu einer extremen steuerlichen Belastung.

Hier kommt die Fünftelregelung ins Spiel. Sie ist das wichtigste Instrument, um die Steuerlast auf Deine Abfindung zu senken. Doch ihre Anwendung ist kein Selbstläufer, und gerade durch aktuelle Gesetzesänderungen hat sich die Praxis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verschoben. In diesem Ratgeber erfährst Du alles, was Du wissen musst, um Dein Geld zu schützen.

Das Problem: Die kalte Dusche der Steuerprogression

Um die Wirkung der Fünftelregelung zu verstehen, müssen wir uns kurz ansehen, was ohne sie passiert. Stell Dir vor, Du hast ein Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro. Nun erhältst Du wegen einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von ebenfalls 50.000 Euro. In diesem Jahr hast Du also plötzlich ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro.

Durch die Steuerprogression rutscht Dein gesamtes Einkommen in einen viel höheren Steuersatz. Das Finanzamt behandelt Dich in diesem Jahr so, als würdest Du dauerhaft 100.000 Euro verdienen. Die Folge: Die Steuer frisst einen überproportional großen Teil der Abfindung auf. Von der Entschädigung für den Verlust Deines Arbeitsplatzes bleibt netto viel zu wenig übrig.

Die Lösung: Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (geregelt in § 34 EStG) ist eine Methode zur Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte. Der Gesetzgeber erkennt an, dass die Abfindung eine Zusammenballung von Einkünften darstellt, die eigentlich für einen längeren Zeitraum gedacht ist. Sie ist eine Entschädigung für entgangene Einnahmen der Zukunft.

Bei der Anwendung der Fünftelregelung wird steuerlich so getan, als würdest Du die Abfindung nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über fünf Jahre erhalten. Das klingt kompliziert, funktioniert aber vereinfacht so:

  1. Das Finanzamt berechnet die Steuer auf Dein normales Einkommen ohne Abfindung.
  2. Dann wird ein Fünftel der Abfindung zu diesem normalen Einkommen addiert und die Steuer darauf berechnet.
  3. Die Differenz zwischen diesen beiden Steuerbeträgen (Steuer mit einem Fünftel vs. Steuer ohne Abfindung) ist die steuerliche Belastung für ein Fünftel.
  4. Diese Differenz wird nun mit fünf multipliziert, um die Steuer für die gesamte Abfindung zu ermitteln.

Das Ergebnis: Durch die fiktive Verteilung auf fünf Jahre wird die Spitze der Steuerprogression gebrochen. Der Steuersatz steigt nicht so stark an, als wenn die gesamte Abfindung einfach auf das Gehalt oben draufgeschlagen würde. Die Steuerersparnis kann – je nach Einkommenssituation – mehrere tausend Euro betragen.

Ein Fall für den Abfindungsrechner

Grau ist alle Theorie. Wie hoch Deine individuelle Steuerersparnis durch die Fünftelregelung tatsächlich ist, hängt von vielen Faktoren ab: Deinem Jahresgehalt, der Höhe der Abfindung, Deiner Steuerklasse und weiteren Einkünften.

Tipp: Verlasse Dich nicht auf Schätzungen. Nutze unseren Abfindungsrechner, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Der Rechner zeigt Dir, was netto von Deiner Abfindung übrig bleibt und wie stark sich die Fünftelregelung auswirkt.

Voraussetzungen: Wann greift die Fünftelregelung?

Nicht jede Abfindung qualifiziert sich automatisch für die Fünftelregelung. Das Finanzamt stellt strikte Bedingungen. Damit Du von der Steuerermäßigung profitierst, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

1. Zusammenballung von Einkünften

Dies ist der wichtigste Punkt. Eine Zusammenballung liegt nur vor, wenn Deine Einnahmen im Jahr der Abfindungszahlung (inklusive der Abfindung) höher sind als die Einnahmen, die Du gehabt hättest, wenn das Arbeitsverhältnis ungestört fortgesetzt worden wäre. Das bedeutet: Die Abfindung muss größer sein als der Lohn, der Dir durch die Kündigung bis zum Jahresende entgeht. Ist die Abfindung sehr klein und hast Du schnell wieder einen neuen Job, kann es sein, dass Du insgesamt nicht mehr verdienst als geplant. Dann verweigert das Finanzamt die Fünftelregelung, weil keine "außerordentliche Belastung" durch die Progression vorliegt.

2. Die Abfindung als Entschädigung

Die Zahlung muss eine echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein. Das ist bei einer klassischen Abfindung bei Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag meist der Fall. Bonuszahlungen oder rückständiges Gehalt, das erst bei Ausscheiden gezahlt wird, fallen nicht darunter. Mehr dazu liest Du in unserem Artikel Abfindung versteuern.

3. Einmalige Auszahlung (Zuflussprinzip)

Die Fünftelregelung setzt voraus, dass die Abfindung grundsätzlich in einem Steuerjahr ausgezahlt wird. Eine Ratenzahlung über mehrere Jahre ist schädlich für die Regelung. Es gibt kleine Ausnahmen (geringfügige Teilleistungen unter 10 % der Hauptleistung), aber die Regel lautet: Alles in einem Jahr. Nur so entsteht die steuerlich relevante Zusammenballung.

Achtung, Änderung! Das Wachstumschancengesetz 2025

Hier müssen wir auf eine ganz aktuelle und wichtige Änderung eingehen, die viele Arbeitnehmer und Unternehmen betrifft. Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Regeln zur Anwendung der Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren angepasst.

Früher (bis 2024): Der Arbeitgeber war verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Fünftelregelung vorliegen. Wenn ja, musste er die Steuerermäßigung bereits direkt bei der Auszahlung der Abfindung im Rahmen der Gehaltsabrechnung anwenden. Du hast das Netto also sofort höher ausgezahlt bekommen.

Heute (ab 2025): Um Unternehmen von bürokratischem Aufwand und Haftungsrisiken zu entlasten, wurde diese Verpflichtung gestrichen. Das bedeutet: Dein Arbeitgeber kann die Fünftelregelung zwar noch anwenden, er muss es aber nicht mehr. In der Praxis werden viele Firmen darauf verzichten, um Fehler zu vermeiden.

Was bedeutet das für Dich? Wenn Dein Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht anwendet, wird die Abfindung zunächst voll wie laufender Arbeitslohn versteuert. Du bekommst also im Moment der Auszahlung deutlich weniger Netto auf Dein Konto. Aber keine Panik: Das Geld ist nicht weg! Du musst Dir die zu viel gezahlte Steuer nun über Deine Steuererklärung (Einkommensteuerveranlagung) vom Finanzamt zurückholen. Das Finanzamt prüft dann im Nachgang die Voraussetzungen und wendet die Fünftelregelung im Steuerbescheid an. Der Nachteil: Du musst bis zum nächsten Jahr warten, bis Du die Steuerersparnis real auf dem Konto hast.

Strategien zur Optimierung: So zahlst Du weniger Steuern

Die Fünftelregelung ist gut, aber mit der richtigen Gestaltung kannst Du Deine Steuerlast noch weiter senken. Hier ist Dein Verhandlungsgeschick gefragt – und ein gutes Timing bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

1. Der Verschiebebahnhof: Auszahlung im Folgejahr

Der Effektivste Hebel ist oft das Timing der Zahlung. Wenn Du mitten im Jahr ausscheidest, hast Du in diesem Jahr noch Dein normales hohes Gehalt bezogen. Kommt die Abfindung "on top", ist Dein Steuersatz bereits hoch. Die Strategie: Vereinbare mit Deinem Arbeitgeber, dass die Abfindung erst im Januar des nächsten Jahres (im Folgejahr) ausgezahlt wird. Warum? Im Folgejahr hast Du vielleicht anfangs kein Einkommen, beziehst Arbeitslosengeld (das dem Progressionsvorbehalt unterliegt, aber steuerfrei ist) oder hast einen neuen Job mit geringerem Einstiegsgehalt. Dein Einkommen ohne Abfindung ist also niedriger. Dadurch wirkt die Fünftelregelung viel stärker, und die Steuerbelastung sinkt drastisch.

Wichtig: Das Zuflussprinzip entscheidet. Es ist egal, wann die Kündigung ausgesprochen wurde; entscheidend ist, wann das Geld fließt.

2. Einkünfte senken durch Rürup oder Spenden

Da die Höhe der Steuer bei der Fünftelregelung davon abhängt, wie hoch Dein sonstiges zu versteuerndes Einkommen ist, lohnt es sich, dieses zu drücken. Du kannst Teile Deiner Abfindung nutzen, um sie in eine Basisrente (Rürup-Rente) einzuzahlen. Diese Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Du senkst damit Dein Basis-Einkommen, was wiederum den Steuersatz für die Fünftel der Abfindung drückt. Ein doppelter Gewinn für Deine Altersvorsorge und Dein Steuerkonto.

3. Zusammenballung sicherstellen

Pass auf, dass Du die Zusammenballung von Einkünften nicht gefährdest. Wenn Du die Abfindung aufteilst (z.B. eine Hälfte im Dezember, eine im Januar), verlierst Du in der Regel den kompletten Anspruch auf die Fünftelregelung, weil keine geballte Auszahlung in einem Steuerjahr vorliegt. Ausnahmen gibt es nur für sehr kleine Teilbeträge. Bestehe im Zweifel auf einer Gesamtzahlung.

Die Rolle der Kirchensteuer

Oft vergessen, aber relevant: Auch auf die Abfindung fällt Kirchensteuer an, sofern Du Mitglied einer Kirche bist. Die Fünftelregelung reduziert auch hier die Last. Es gibt jedoch in vielen Bundesländern die Möglichkeit, einen Antrag auf "Teilerlass" der Kirchensteuer bei außerordentlichen Einkünften zu stellen. Viele Kirchen gewähren hier auf Antrag eine Ermäßigung von bis zu 50 % der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Ein einfacher Brief, der bares Geld wert ist.

Häufige Fehler und Fallstricke

Im Dschungel der Paragrafen lauern Gefahren. Hier sind die häufigsten Fehler, die Dich Deine Steuerermäßigung kosten können:

  • Der "Teil-Verzicht": Manchmal bieten Arbeitgeber an, die Abfindung in monatlichen Raten zu zahlen, um dem Mitarbeiter vermeintlich zu helfen (Liquidität). Vorsicht: Damit zerstörst Du die Einmaligkeit und die Zusammenballung. Die Fünftelregelung ist futsch.
  • Schädliche Klauseln im Aufhebungsvertrag: Formulierungen, die die Abfindung nicht klar als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes kennzeichnen, können das Finanzamt skeptisch machen.
  • Keine Steuererklärung abgeben: Gerade nach der Änderung durch das Wachstumschancengesetz ist die Steuererklärung Pflicht, wenn Du Dein Geld zurückwillst. Wer hier schläft, schenkt dem Staat Tausende Euro.

Nutze für eine erste Einschätzung und um diese Fehler zu vermeiden unbedingt unseren Abfindungsrechner. Er gibt Dir ein Gefühl dafür, wie sensibel das Ergebnis auf kleine Änderungen bei Höhe oder Zeitpunkt reagiert.

Abfindung Steuerfrei? Ein Mythos

Es hält sich hartnäckig das Gerücht, es gäbe einen Freibetrag oder die Möglichkeit, eine Abfindung steuerfrei zu kassieren. Das ist – leider – Geschichte. Bis 2005 gab es Freibeträge, heute ist der erste Euro der Abfindung voll steuerpflichtig. Die einzige Ausnahme: Sozialabgaben. Auf eine echte Abfindung (Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes) fallen in der Regel keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Das "Brutto" der Abfindung unterliegt also "nur" der Steuer, nicht den Sozialabgaben. Das ist ein großer Vorteil gegenüber normalem Gehalt. Aber: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss aufpassen, ob die Abfindung bei der Beitragsbemessung herangezogen wird, wenn er in der Zeit der Auszahlung nicht beschäftigt ist.

Dein Fahrplan für die Steuererklärung

Da Dein Arbeitgeber durch die neue Gesetzeslage die Fünftelregelung eventuell nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren anwendet, liegt die Verantwortung bei Dir.

  1. Belege sammeln: Bewahre den Aufhebungsvertrag oder das Kündigungsschreiben sowie die Abrechnung der Abfindungszahlung gut auf.
  2. Anlage N: In der Steuererklärung (Anlage N) gibt es spezielle Zeilen für "Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre". Dort musst Du die Abfindung eintragen. Trägst Du sie beim normalen Bruttoarbeitslohn ein, wendet das Finanzamt die Fünftelregelung eventuell nicht automatisch an.
  3. Günstigerprüfung: Das Finanzamt führt von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch, ob die Fünftelregelung für Dich vorteilhaft ist. In 99 % der Fälle ist sie das.
  4. Hilfe holen: Bei hohen Summen lohnt sich der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Die Kosten für die Beratung kannst Du wiederum absetzen.

Fazit: Wissen ist Geld

Die Abfindung ist oft das finanzielle Trostpflaster für das Ende eines Kapitels in Deinem Berufsleben. Sie soll Dir den Übergang in einen neuen Job erleichtern oder eine Lücke schließen. Dass der Staat mitverdient, lässt sich nicht vermeiden. Aber mit der Fünftelregelung hast Du ein mächtiges Werkzeug in der Hand, um den Anteil des Staates auf das gesetzliche Minimum zu begrenzen.

Verstehe die Mechanismen:

  • Die Zusammenballung ist der Schlüssel.
  • Das Timing der Auszahlung entscheidet über die Steuerhöhe.
  • Die Steuererklärung ist Dein Weg zum Geld, wenn der Arbeitgeber die Regelung nicht sofort anwendet.

Lass Dich nicht von der Komplexität abschrecken. Es geht um Dein Geld, für das Du lange gearbeitet hast. Nutze die technischen Möglichkeiten wie unseren Rechner, informiere Dich umfassend in unserem Artikel Abfindung bei Kündigung über Deine Rechte und plane Deine Steuerstrategie proaktiv.

Die Fünftelregelung ist kein Geschenk des Finanzamts, sondern Dein gutes Recht. Fordere es ein.


Deep Dive: Wie die Fünftelregelung bei negativen Einkünften wirkt

Manche Fälle sind spezieller. Was passiert, wenn Du im Jahr der Abfindungszahlung gar kein anderes Einkommen hast oder sogar Verluste schreibst (z.B. aus Vermietung oder Gewerbe)? Hier zeigt die Fünftelregelung ihre Tücken. Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen ohne die Abfindung negativ ist, verpufft der Effekt der Fünftelregelung teilweise oder ganz. Das Finanzamt rechnet dann so: Negatives Einkommen + 1/5 der Abfindung = Bemessungsgrundlage. Ist diese Summe immer noch niedrig, ist der Steuersatz darauf gering. Multipliziert man die darauf entfallende Steuer mal fünf, landet man oft bei einer ähnlichen Belastung wie bei der normalen Versteuerung. Das klingt paradox, ist aber mathematisch logisch: Die Milderung der Progression bringt nichts, wenn man sich im Bereich der "Null-Progression" (Grundfreibetrag) befindet.

Daher kann es in solchen Jahren mit extrem niedrigen sonstigen Einkünften sinnvoller sein, auf die Fünftelregelung zu verzichten? Nein, denn sie ist (wenn die Voraussetzungen vorliegen) zwingend anzuwenden, aber sie bringt dann einfach keinen Vorteil. Umso wichtiger ist die Planung: Solltest Du Verluste haben, kann es sinnvoll sein, Einkünfte (z.B. durch Ausübung von Optionen oder Boni) bewusst in das Jahr der Abfindung zu ziehen, um das "Basiseinkommen" in den positiven Bereich zu heben, wo die Fünftelregelung ihre dämpfende Wirkung entfalten kann. Das klingt kontraintuitiv ("Mehr verdienen, um Steuern zu sparen"), ist aber bei dieser speziellen Rechenart oft der Fall.

Checkliste: Erfüllst Du die Kriterien?

Um sicherzugehen, dass bei Deiner Abfindung die Fünftelregelung zur Anwendung kommt, gehe diese kurze Checkliste durch:

  1. [ ] Grund: Wurde das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers oder einvernehmlich beendet? (Reine Eigenkündigung ist oft problematisch für die Einstufung als Entschädigung).
  2. [ ] Art: Handelt es sich um eine echte Entschädigung für den Wegfall des Verdienstes?
  3. [ ] Zeitpunkt: Fließt die gesamte Summe in einem Kalenderjahr zu? (Zuflussprinzip)
  4. [ ] Höhe: Übersteigen Deine Einnahmen im Jahr der Zahlung (inkl. Abfindung) das, was Du ohne Kündigung verdient hättest? (Zusammenballung)

Wenn Du überall einen Haken setzen kannst, stehen die Chancen auf weniger Steuern sehr gut.

Warum der Abfindungsrechner Dein bester Freund ist

Wir haben es schon erwähnt, aber es ist so wichtig, dass wir es wiederholen: Die manuelle Berechnung der Fünftelregelung ist für Laien fast unmöglich. Die Formeln der Einkommensteuer sind komplex. Unser Abfindungsrechner nimmt Dir diese Last ab. Er berücksichtigt nicht nur die grobe Fünftel-Logik, sondern auch Soli, Kirchensteuer und die genauen Tarifeckwerte des jeweiligen Jahres.

Stell Dir vor, Du verhandelst mit Deinem Chef. Er bietet Dir 40.000 Euro heute oder 42.000 Euro im Januar. Was ist besser? Ohne Rechner ist das ein Ratespiel. Mit dem Rechner siehst Du sofort: "Aha, im Januar habe ich durch die Verschiebung und die Fünftelregelung trotz höherer Summe vielleicht 3.000 Euro mehr Netto, weil mein Basisteuersatz sinkt." Das ist Wissen, das sich direkt in Deinem Geldbeutel bemerkbar macht.

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Exkurs: Arbeitslosengeld und Abfindung

Viele Arbeitnehmer haben Angst, dass die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. Hier gibt es Entwarnung – mit einer Einschränkung. Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Du darfst die Entschädigung behalten und bekommst trotzdem Deine volle Unterstützung. Aber: Das gilt nur, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Endet das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag früher, als es durch eine ordentliche Kündigung geendet hätte, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum Ablauf dieser fiktiven Frist. In dieser Ruhezeit musst Du quasi von Deiner Abfindung leben. Auch hier spielt die Steuer eine Rolle: Wenn Du die Ruhezeit überbrücken musst, ist es umso wichtiger, dass von der Brutto-Abfindung möglichst viel Netto übrig bleibt. Die Fünftelregelung hilft Dir, diese Liquidität zu sichern.

Zusammenfassung: Dein Geld, Dein Recht

Die Abfindung ist mehr als nur eine Zahl auf dem Papier. Sie ist Deine Absicherung, Dein Startkapital für Neues, vielleicht die Anzahlung für ein Haus oder der Grundstock für die Rente. Es ist nur fair, dass Du von diesem Geld so viel wie möglich behältst.

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert, und die Besteuerung von Abfindungen ist ein Paradebeispiel dafür. Die Fünftelregelung wurde geschaffen, um Härten abzufedern. Doch sie wirkt nicht automatisch optimal. Sie braucht Deine Mitwirkung, Deine Planung und Dein Verständnis.

Nutze die Ressourcen, die Dir zur Verfügung stehen. Lies unsere Artikel, sprich mit Experten und nutze vor allem die Rechner, um Transparenz zu schaffen. Lass Dir vom Finanzamt nicht mehr nehmen, als ihm zusteht. Mit der richtigen Anwendung der Fünftelregelung und einer klugen Planung rund um die Zahlung der Abfindung sicherst Du Dir den maximalen Ertrag aus Deiner schweren Situation.