Mit dem RVG-Rechner erfährst du schnell, wie hoch die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausfallen können. Du gibst den Streitwert sowie die gewünschte Tätigkeit ein und erhältst eine transparente Übersicht über mögliche Gebühren. So kannst du Kosten besser einschätzen, Vergleiche anstellen und dich vorab informieren, welche finanziellen Aufwendungen in einem rechtlichen Verfahren auf dich zukommen können.

RVG Rechner

Rechtsanwaltskosten berechnen (nach Streitwert)

Gegenstandswert (Streitwert)
Der Wert, um den gestritten wird (z.B. Höhe einer Forderung, Kaufpreis). Dies ist die Basis für alle Gebühren.
Außergerichtlich
Gerichtlich (1. Instanz)
(Klageerhebung / Verteidigung)
Gesamtkosten (Brutto)
-- €
inkl. 19% MwSt & Auslagen
Der Gesamtbetrag, den der Mandant an den Anwalt zu zahlen hat. Enthält Honorar, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Hinweise zum RVG

Geschäftsgebühr (1,3)

Die Standardgebühr für die außergerichtliche Vertretung. Bei umfangreichen oder schwierigen Fällen kann sie erhöht werden.

Anrechnung

Wenn ein Anwalt erst außergerichtlich und dann gerichtlich tätig wird, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte (max 0,75) auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet. Sie zahlen nicht doppelt!

Vergleichsgebühr

Wenn Sie sich einigen (Vergleich), entsteht eine zusätzliche Gebühr. Außergerichtlich beträgt der Faktor 1,5, vor Gericht meist 1,0.

*Haftungsausschluss: Berechnungsbasis: RVG in der Fassung des KostRÄG 2021. Keine Gewähr für Richtigkeit. Dient zur Orientierung über das Kostenrisiko.

RVG Rechner: Anwalts- und Prozesskosten kalkulieren

In Deutschland ist die Vergütung von Rechtsanwälten gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ob bei einem zivilrechtlichen Streitwert, einer außergerichtlichen Beratung oder einem Prozess vor Gericht – die Kosten sind kein Zufallsprodukt, sondern folgen einer klaren Gebührentabelle. Unser RVG Rechner hilft Ihnen dabei, das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits präzise einzuschätzen.

Rechtsschutz-Check: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Deckungsfall meist die Gebühren nach RVG. Unser Rechner zeigt Ihnen genau die Beträge an, die mit der Versicherung abgerechnet werden.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Anwaltskosten berechnen sich in der Regel nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Wert der Angelegenheit, desto höher die einzelnen Gebührensätze. Unser Rechner oben berücksichtigt dabei die wichtigsten Komponenten:

Anwaltsgebühren Berechnung der Geschäftsgebühr (außergerichtlich), Verfahrensgebühr und Terminsgebühr (gerichtlich) basierend auf den RVG-Tabellen.
Gerichtskosten Inklusion der Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), die für die Inanspruchnahme des Gerichts anfallen.

Bedeutung der Gebührensätze

Im RVG wird oft mit Faktoren gearbeitet. Eine 1,0 Gebühr ist der Basiswert aus der Gebührentabelle für einen bestimmten Streitwert.

  • Außergerichtlich: Hier fällt meist eine 1,3 Geschäftsgebühr an. Bei einfachen Fällen kann diese niedriger, bei sehr komplexen Fällen höher ausfallen.
  • Gerichtlich: Hier entstehen in der ersten Instanz typischerweise eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr.
  • Einigung: Schließen die Parteien einen Vergleich, kommt eine zusätzliche 1,5 (außergerichtlich) oder 1,0 (gerichtlich) Einigungsgebühr hinzu.

Kostenrisiko und Kostenerstattung

Vor jedem Rechtsstreit sollte das Prozesskostenrisiko analysiert werden. Dieses summiert die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und – im Falle eines Unterliegens – die Kosten des gegnerischen Anwalts.

  • Erfolg im Prozess: Gewinnen Sie zu 100 %, muss die Gegenseite alle notwendigen Kosten nach RVG erstatten.
  • Teilweises Obsiegen: Bei einem Vergleich oder teilweisem Erfolg werden die Kosten meist prozentual gequotelt.
  • Vorschuss: Anwälte und Gerichte verlangen oft einen Vorschuss, bevor sie tätig werden. Unser Rechner zeigt Ihnen die Höhe dieser Beträge an.

Häufige Fragen zum RVG Rechner

Kann man Anwaltskosten frei verhandeln?
Im gerichtlichen Bereich darf die gesetzliche Vergütung nach RVG nicht unterschritten werden. Außergerichtlich können jedoch Honorarvereinbarungen (z. B. Stundensätze) getroffen werden, die oft über den RVG-Sätzen liegen.
Gelten die Gebühren auch für die zweite Instanz?
Nein, in der Berufungsinstanz (Landgericht oder Oberlandesgericht) fallen höhere Gebührensätze an (z. B. eine 1,6 Verfahrensgebühr), da der Aufwand und das Haftungsrisiko steigen.
Was ist Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe?
Personen mit geringem Einkommen können staatliche Unterstützung beantragen. In diesen Fällen rechnet der Anwalt oft direkt mit der Staatskasse zu reduzierten Sätzen ab.