Mit dem RVG-Rechner erfährst du schnell, wie hoch die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausfallen können. Du gibst den Streitwert sowie die gewünschte Tätigkeit ein und erhältst eine transparente Übersicht über mögliche Gebühren. So kannst du Kosten besser einschätzen, Vergleiche anstellen und dich vorab informieren, welche finanziellen Aufwendungen in einem rechtlichen Verfahren auf dich zukommen können.
RVG Rechner
Rechtsanwaltskosten berechnen (nach Streitwert)
Geschäftsgebühr (1,3)
Die Standardgebühr für die außergerichtliche Vertretung. Bei umfangreichen oder schwierigen Fällen kann sie erhöht werden.
Anrechnung
Wenn ein Anwalt erst außergerichtlich und dann gerichtlich tätig wird, wird die Geschäftsgebühr zur Hälfte (max 0,75) auf die gerichtliche Verfahrensgebühr angerechnet. Sie zahlen nicht doppelt!
Vergleichsgebühr
Wenn Sie sich einigen (Vergleich), entsteht eine zusätzliche Gebühr. Außergerichtlich beträgt der Faktor 1,5, vor Gericht meist 1,0.
RVG Rechner: Anwalts- und Prozesskosten kalkulieren
In Deutschland ist die Vergütung von Rechtsanwälten gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ob bei einem zivilrechtlichen Streitwert, einer außergerichtlichen Beratung oder einem Prozess vor Gericht – die Kosten sind kein Zufallsprodukt, sondern folgen einer klaren Gebührentabelle. Unser RVG Rechner hilft Ihnen dabei, das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits präzise einzuschätzen.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Anwaltskosten berechnen sich in der Regel nach dem sogenannten Streitwert. Je höher der Wert der Angelegenheit, desto höher die einzelnen Gebührensätze. Unser Rechner oben berücksichtigt dabei die wichtigsten Komponenten:
Bedeutung der Gebührensätze
Im RVG wird oft mit Faktoren gearbeitet. Eine 1,0 Gebühr ist der Basiswert aus der Gebührentabelle für einen bestimmten Streitwert.
- Außergerichtlich: Hier fällt meist eine 1,3 Geschäftsgebühr an. Bei einfachen Fällen kann diese niedriger, bei sehr komplexen Fällen höher ausfallen.
- Gerichtlich: Hier entstehen in der ersten Instanz typischerweise eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr.
- Einigung: Schließen die Parteien einen Vergleich, kommt eine zusätzliche 1,5 (außergerichtlich) oder 1,0 (gerichtlich) Einigungsgebühr hinzu.
Kostenrisiko und Kostenerstattung
Vor jedem Rechtsstreit sollte das Prozesskostenrisiko analysiert werden. Dieses summiert die eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und – im Falle eines Unterliegens – die Kosten des gegnerischen Anwalts.
- Erfolg im Prozess: Gewinnen Sie zu 100 %, muss die Gegenseite alle notwendigen Kosten nach RVG erstatten.
- Teilweises Obsiegen: Bei einem Vergleich oder teilweisem Erfolg werden die Kosten meist prozentual gequotelt.
- Vorschuss: Anwälte und Gerichte verlangen oft einen Vorschuss, bevor sie tätig werden. Unser Rechner zeigt Ihnen die Höhe dieser Beträge an.