Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner für Eigentümer erfährst du schnell, ob und in welcher Höhe du als Wohneigentümer Anspruch auf Wohngeld Plus hast. Du gibst Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnort sowie zu den berücksichtigungsfähigen Belastungen deiner Immobilie ein. Der Rechner zeigt dir eine realistische Einschätzung der möglichen Unterstützung und hilft dir zu prüfen, ob sich ein Wohngeldantrag für selbstgenutztes Eigentum lohnt.
Lastenzuschuss Rechner
Wohngeld für Eigentümer berechnen (Stand 2025)
| Anrechenbare Belastung | -- € |
Begrenzt durch den Höchstbetrag der Mietstufe 4. Enthält bereits die Pauschalen für Heizung & Klima. |
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| (Heiz-/Klima-Pauschale) | + 0,00 € |
| Bereinigtes Einkommen | -- € |
Ihr Brutto minus 10% Pauschalabzug und ggf. Freibeträge. |
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Was zählt zur Belastung?
Zinsen und Tilgung (Kapitaldienst) für Kredite zum Bau/Kauf/Modernisierung. Dazu Grundsteuer sowie Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschalen (ca. 36 EUR pro m² Wohnfläche jährlich).
Nicht angerechnet
Heizkosten und Warmwasser werden nicht individuell angerechnet. Dafür gibt es seit 2023 eine feste Heizkosten-Komponente, die automatisch aufgeschlagen wird.
Voraussetzungen
Sie müssen den Wohnraum selbst nutzen und die Belastung tragen. Das Einkommen und Vermögen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Wohngeld-Plus für Eigentümer: Der Lastenzuschuss erklärt
Viele Eigenheimbesitzer wissen gar nicht, dass Wohngeld nicht nur für Mieter gedacht ist. Wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie leben und die monatlichen Kosten für Zinsen, Instandhaltung und Energie eine zu große Belastung darstellen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, Ihre finanzielle Unterstützung im Rahmen von Wohngeld Plus zu kalkulieren.
Was wird bei Eigentümern bezuschusst?
Im Gegensatz zur Miete setzt sich die „Belastung“ bei Eigentümern aus mehreren gesetzlich definierten Positionen zusammen. Unser Lastenzuschuss Rechner berücksichtigt folgende Faktoren:
Anrechenbare Kosten im Detail
Bei der Ermittlung Ihres Anspruchs werden verschiedene laufende Kosten addiert, um die „Gesamtbelastung“ zu bestimmen:
- Grundsteuer: Die jährliche Abgabe an die Kommune wird anteilig monatlich angerechnet.
- Verwaltungskosten: Besonders bei Eigentumswohnungen (Hausverwaltung) können diese Kosten geltend gemacht werden.
- Versicherungsbeiträge: Beiträge zur Gebäudeversicherung sind ebenfalls Teil der berücksichtigungsfähigen Last.
- Heizkosten- & Klimakomponente: Wie beim Mietzuschuss erhalten auch Eigentümer seit der Wohngeldreform pauschale Zuschläge für Energiekosten.
Voraussetzungen für den Lastenzuschuss
Damit Sie Wohngeld für Ihre eigene Immobilie erhalten können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Selbstnutzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Für vermietete Objekte gibt es keinen Lastenzuschuss.
- Einkommensgrenzen: Ihr Haushaltseinkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen, die von der Anzahl der Familienmitglieder und der Mietstufe Ihrer Region abhängt.
- Angemessenheit: Die Wohnfläche und die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Bewohner stehen.