Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner für Eigentümer erfährst du schnell, ob und in welcher Höhe du als Wohneigentümer Anspruch auf Wohngeld Plus hast. Du gibst Angaben zu Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnort sowie zu den berücksichtigungsfähigen Belastungen deiner Immobilie ein. Der Rechner zeigt dir eine realistische Einschätzung der möglichen Unterstützung und hilft dir zu prüfen, ob sich ein Wohngeldantrag für selbstgenutztes Eigentum lohnt.

Lastenzuschuss Rechner

Wohngeld für Eigentümer berechnen (Stand 2025)

Haushaltsmitglieder
Anzahl Personen
1
Alle Personen im Haushalt. Personen mit Bürgergeld/Grundsicherung zählen nicht dazu (da Unterkunfts-Kosten dort bereits gedeckt sind).
Monatliches Gesamteinkommen (Brutto)
Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Rente, ALG I). Kindergeld wird nicht mitgerechnet.
Welche Abzüge fallen an?
Monatliche Belastung
Summe aus: Kreditzinsen + Tilgung + Grundsteuer + Verwaltungskosten + Instandhaltungspauschale (ca. 36 €/m² p.a.). Ohne Heizung und Strom!
Mietstufe (Wohnort)
Jede Gemeinde hat eine Mietstufe (1-7). Je höher die Stufe, desto höher die förderfähige Höchstbelastung.
Schwerbehinderung / Pflegegrad
Ein GdB von 100 oder ein Pflegegrad ermöglicht einen Freibetrag von 1.800 € jährlich (150 € monatlich) vom Einkommen.
Voraussichtlicher Zuschuss
-- €
Monatlich
Diesen Betrag ("Lastenzuschuss") können Sie bei Ihrer Wohngeldstelle beantragen. Er hilft, die monatlichen Kosten für Ihr Eigenheim zu tragen.
Anrechenbare Belastung -- €
Begrenzt durch den Höchstbetrag der Mietstufe 4. Enthält bereits die Pauschalen für Heizung & Klima.
(Heiz-/Klima-Pauschale) + 0,00 €
Bereinigtes Einkommen -- €
Ihr Brutto minus 10% Pauschalabzug und ggf. Freibeträge.
Infos für Eigentümer

Was zählt zur Belastung?

Zinsen und Tilgung (Kapitaldienst) für Kredite zum Bau/Kauf/Modernisierung. Dazu Grundsteuer sowie Verwaltungskosten und Instandhaltungspauschalen (ca. 36 EUR pro m² Wohnfläche jährlich).

Nicht angerechnet

Heizkosten und Warmwasser werden nicht individuell angerechnet. Dafür gibt es seit 2023 eine feste Heizkosten-Komponente, die automatisch aufgeschlagen wird.

Voraussetzungen

Sie müssen den Wohnraum selbst nutzen und die Belastung tragen. Das Einkommen und Vermögen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.

*Haftungsausschluss: Dieser Rechner dient der Orientierung (Stand 2025). Er verwendet vereinfachte Formeln. Rechtsverbindlich ist nur der Bescheid der Wohngeldbehörde.

Wohngeld-Plus für Eigentümer: Der Lastenzuschuss erklärt

Viele Eigenheimbesitzer wissen gar nicht, dass Wohngeld nicht nur für Mieter gedacht ist. Wenn Sie in Ihrer eigenen Immobilie leben und die monatlichen Kosten für Zinsen, Instandhaltung und Energie eine zu große Belastung darstellen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, Ihre finanzielle Unterstützung im Rahmen von Wohngeld Plus zu kalkulieren.

Lastenzuschuss vs. Mietzuschuss: Während Mieter einen Mietzuschuss erhalten, bekommen Eigentümer einen Lastenzuschuss. Die Berechnungsgrundlagen sind ähnlich, berücksichtigen aber die spezifischen Kosten des Immobilieneigentums.

Was wird bei Eigentümern bezuschusst?

Im Gegensatz zur Miete setzt sich die „Belastung“ bei Eigentümern aus mehreren gesetzlich definierten Positionen zusammen. Unser Lastenzuschuss Rechner berücksichtigt folgende Faktoren:

Kreditkosten (Zinsen) Die monatlichen Zinszahlungen für Darlehen, die zum Kauf, Bau oder zur Modernisierung der Immobilie aufgenommen wurden.
Instandhaltungs-Pauschale Ein gesetzlich festgelegter Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche, der zur Erhaltung der Immobilie angerechnet wird.

Anrechenbare Kosten im Detail

Bei der Ermittlung Ihres Anspruchs werden verschiedene laufende Kosten addiert, um die „Gesamtbelastung“ zu bestimmen:

  • Grundsteuer: Die jährliche Abgabe an die Kommune wird anteilig monatlich angerechnet.
  • Verwaltungskosten: Besonders bei Eigentumswohnungen (Hausverwaltung) können diese Kosten geltend gemacht werden.
  • Versicherungsbeiträge: Beiträge zur Gebäudeversicherung sind ebenfalls Teil der berücksichtigungsfähigen Last.
  • Heizkosten- & Klimakomponente: Wie beim Mietzuschuss erhalten auch Eigentümer seit der Wohngeldreform pauschale Zuschläge für Energiekosten.

Voraussetzungen für den Lastenzuschuss

Damit Sie Wohngeld für Ihre eigene Immobilie erhalten können, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Selbstnutzung: Sie müssen die Immobilie selbst bewohnen. Für vermietete Objekte gibt es keinen Lastenzuschuss.
  • Einkommensgrenzen: Ihr Haushaltseinkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen, die von der Anzahl der Familienmitglieder und der Mietstufe Ihrer Region abhängt.
  • Angemessenheit: Die Wohnfläche und die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Bewohner stehen.

Häufige Fragen von Eigentümern zum Lastenzuschuss

Darf ich trotz Ersparnissen Wohngeld beantragen?
Ja. Auch für Eigentümer gilt das Schonvermögen. Bei einem Einpersonenhaushalt liegt die Grenze für „erhebliches Vermögen“ in der Regel bei 60.000 Euro, bei jeder weiteren Person im Haushalt kommen 30.000 Euro hinzu.
Was passiert, wenn mein Kredit bereits abbezahlt ist?
Auch dann können Sie Anspruch haben. Zwar entfallen die Zinsen als größter Posten, aber Instandhaltungspauschale, Grundsteuer und Versicherungen zählen weiterhin als Belastung und werden durch die Heizkostenkomponente ergänzt.
Zählen Modernisierungskredite auch zur Belastung?
Ja, Zinsen für Kredite zur energetischen Sanierung oder allgemeinen Modernisierung der selbstgenutzten Immobilie können in der Regel als Belastung im Lastenzuschuss-Antrag geltend gemacht werden.