Die Kündigung ist da. Was jetzt? Für die meisten ist die erste Frage nicht die nach dem nächsten Job, sondern die nach dem Geld: Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wann fließt es? Droht mir eine Sperrzeit? Wie lange hält es an?
Die Antworten hängen stark davon ab, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat. Dieser Artikel erklärt alle wichtigen Szenarien klar und ohne Juristendeutsch, mit aktuellen Zahlen für 2026. Am Ende kannst du mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner deine persönliche Höhe berechnen.
Die Grundvoraussetzungen: Wer hat überhaupt Anspruch?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung. Du hast Anspruch, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Diese 12 Monate heißen Anwartschaftszeit.
Wer kurz vor der Kündigung nur wenige Monate gearbeitet hat, zum Beispiel nach einer Elternzeit, einer Ausbildung oder einem längeren Auslandsaufenthalt, erfüllt möglicherweise die Anwartschaftszeit nicht. In solchen Fällen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Anwartschaftszeit von 6 Monaten, die für Saisontätige oder befristet Beschäftigte gilt.
Wichtig: Du musst dich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, nicht erst arbeitslos. Wer das verspat, bekommt automatisch eine einwöchige Sperrzeit verhängt. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss zusätzlich die Arbeitslosmeldung erfolgen, persönlich oder online. ALG I wird erst ab Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.
Wie viel bekomme ich? Die Höhe des ALG I
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns der letzten 12 Monate. Wer mindestens ein Kind hat und Kindergeld bezieht, erhält 67 Prozent.
Berechnet wird auf Basis des Bruttolohns, bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 Euro monatlich). Dann werden pauschal Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das Ergebnis ist das Leistungsentgelt, von dem du 60 oder 67 Prozent bekommst.
Beispiel: Bruttolohn 3.500 Euro monatlich, keine Kinder, Steuerklasse I. Das pauschalierte Nettolohn liegt bei rund 2.250 Euro. 60 Prozent davon ergeben rund 1.350 Euro ALG I pro Monat.
Das maximale ALG I 2026 beträgt rund 3.621 Euro monatlich bei Steuerklasse III mit Kind und Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze. Die genaue Höhe für deine Situation berechnet unser Arbeitslosengeld-Rechner.
Wie lange läuft das ALG I? Die Bezugsdauer
Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt von zwei Faktoren ab: der Beschäftigungsdauer und deinem Alter. Die Staffelung:
12 Monate beschäftigt: 6 Monate ALG I.
16 Monate beschäftigt: 8 Monate ALG I.
20 Monate beschäftigt: 10 Monate ALG I.
24 Monate beschäftigt: 12 Monate ALG I.
30 Monate beschäftigt + mindestens 50 Jahre alt: 15 Monate ALG I.
36 Monate beschäftigt + mindestens 55 Jahre alt: 18 Monate ALG I.
48 Monate beschäftigt + mindestens 58 Jahre alt: 24 Monate ALG I.
Der maximale Anspruch von 24 Monaten gilt also nur für ältere Arbeitnehmer mit langer Beschäftigungszeit. Die meisten unter 50 haben nach 24 Monaten Beschäftigung Anspruch auf 12 Monate ALG I.
Betriebsbedingte Kündigung: Kein Problem für das ALG
Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, also wegen Umstrukturierung, Stellenabbau oder Insolvenz, gibt es in der Regel keine Sperrzeit. Du bist unfreiwillig arbeitslos geworden. Die Agentur für Arbeit zahlt ab dem ersten Tag der gemeldeten Arbeitslosigkeit.
Ausnahme: Wenn du durch eigenes Verhalten eine betriebsbedingte Kündigung mitverschuldet hast, was selten ist und nachgewiesen werden müsste, könnte die Agentur trotzdem eine Sperrzeit prüfen.
Verhaltensbedingte Kündigung: Sperrzeit möglich
Wenn dir wegen Fehlverhaltens gekündigt wird, zum Beispiel wegen wiederholtem Zu-spät-Kommen, Arbeitsverweigerung oder einem anderen Vertragsverstroß, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Die Begründung: Du hast zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen.
Wichtig: Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber vorher mindestens einmal abgemahnt hat. Fehlt die Abmahnung, ist die Kündigung in vielen Fällen anfechtbar. Hier lohnt sich rechtliche Beratung, weil eine erfolgreiche Klage die Grundlage für die ALG-Sperrzeit entfällt.
Eigenkündigung: Sperrzeit droht, aber oft vermeidbar
Wer selbst kündigt, bekommt automatisch eine Sperrzeit von 12 Wochen geprüft. Das bedeutet: In dieser Zeit kein ALG I. Und diese 12 Wochen werden nicht nachgezahlt, sie kürzen den Gesamtanspruch dauerhaft.
Die Sperrzeit entfällt aber, wenn du einen wichtigen Grund für die Eigenkündigung hattest. Was gilt als wichtiger Grund?
Neuer Job war bereits zugesagt, der dann doch nicht zustande kam. Gesundheitliche Gründe, die die Fortführung unzumutbar machten, am besten mit ärztlichem Attest. Mobbing oder psychische Belastung am Arbeitsplatz, dokumentiert. Umzug zum Lebenspartner in eine andere Stadt. Ausbleibende Lohnzahlungen durch den Arbeitgeber. Schwerwiegende Verstöße des Arbeitgebers gegen Schutzvorschriften.
Den wichtigen Grund muss man der Agentur gegenüber darlegen und möglichst belegen. Wer einen solchen Grund hat, aber keinen Einspruch einlegt, bekommt trotzdem die Sperrzeit. Also: Immer aktiv kommunizieren.
Gibt es einen wichtigen Grund, kann die Sperrzeit auch verkürzt werden: auf 6 Wochen bei besonderer Härte, oder auf 3 Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin in Kürze geendet hätte.
Kündigung in der Probezeit
Auch in der Probezeit kann ALG I beantragt werden, wenn die Anwartschaftszeit aus früheren Beschäftigungen erfüllt ist. Bei Eigenkündigung in der Probezeit gilt dasselbe wie sonst: Sperrzeit droht, außer bei wichtigem Grund. Häufiger wichtiger Grund in der Probezeit: der Job hat bei Weitem nicht dem entsprochen, was vereinbart oder versprochen wurde.
Arbeitslosengeld nach der Ausbildung
Wer nach einer abgeschlossenen Ausbildung keine Stelle findet, hat unter Umständen sofort Anspruch auf ALG I. Voraussetzung: Die Ausbildungszeit wird als Beschäftigungszeit angerechnet. In vielen Fällen reicht die Ausbildungszeit allein für die Anwartschaftszeit von 12 Monaten.
Wer nach der Ausbildung nicht übernommen wird und der Ausbildungsbetrieb beendet das Verhältnis, ist das in der Regel kein selbstverschuldetes Ende, also keine Sperrzeit.
Arbeitslosengeld nach Elternzeit
Nach der Elternzeit gelten besondere Regeln. Die Elternzeit selbst zählt nicht als versicherungspflichtige Beschäftigung, verlängert aber den 30-Monate-Rahmen um die Dauer der Elternzeit. Das heißt: Wer vor der Elternzeit 12 Monate gearbeitet hat, kann diesen Anspruch nach der Elternzeit noch nutzen, wenn das Arbeitsverhältnis endet.
Wichtig: Wer während der Elternzeit selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit, auch wenn man danach mit der Kinderbetreuung beschäftigt ist. Es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
Krankenversicherung während des ALG-Bezugs
Wer ALG I bezieht, ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge übernimmt vollständig die Agentur für Arbeit. Das gilt auch während einer Sperrzeit, außer wenn zusätzlich eine Abfindung ausgezahlt wurde. In dem Fall müssen die Beiträge selbst getragen werden.
Wer privat krankenversichert ist, muss die Beiträge grundsätzlich selbst zahlen. Ab dem zweiten Monat der Sperrzeit übernimmt die Agentur einen Zuschuss.
Was passiert nach dem ALG I?
Wer seinen ALG-I-Anspruch aufgebraucht hat und noch keine neue Stelle gefunden hat, kann Bürgergeld (früherer Name: Hartz IV) beantragen. Das Bürgergeld ist eine bedingungslose Grundsicherung, abhängig von Vermögen und Einkommen im Haushalt. Die Regelsätze liegen 2026 bei 563 Euro für Alleinstehende.
Die Kombination aus ALG I und Bürgergeld ist ebenfalls möglich, wenn das ALG I unterhalb des Bürgergeld-Niveaus liegt. In diesem Fall wird aufgestockt.
Fazit: Sofort handeln, Fristen nicht verpassen
Das Wichtigste bei einer Kündigung ist Geschwindigkeit. Wer sich zu spät arbeitsuchend meldet, verliert Geld, ohne es zu merken. Wer eine Sperrzeit riskiert und keinen Einspruch einlegt, verliert ebenfalls Geld. Und wer die falsche Steuerklasse hat, bekommt weniger ALG als möglich.
Die konkrete Höhe für deine Situation kannst du mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner in Sekunden ermitteln. Passende Artikel: Abfindung bei Aufhebungsvertrag und Passives Einkommen als Absicherung aufbauen.
Alle Angaben nach Stand März 2026. Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.