Wer Bürgergeld bezieht, weiß: Das Jobcenter übernimmt neben dem Regelsatz auch die Miete. Aber was viele nicht wissen ist, dass nicht jede Miete einfach komplett bezahlt wird. Das Amt prüft, ob die Wohnung "angemessen" ist. Und was angemessen bedeutet, ist komplizierter als es klingt.
Dieser Artikel erklärt dir, wie das Jobcenter die Miete beim Bürgergeld berechnet, was die Karenzzeit bedeutet, welche Mietobergrenzen in den großen deutschen Städten gelten, was bei einer zu teuren Wohnung passiert und wann Wohngeld die bessere Alternative ist. Mit unserem Bürgergeld-Rechner und Wohngeld-Rechner kannst du deinen konkreten Anspruch berechnen.
Was zahlt das Jobcenter bei der Miete?
Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf die sogenannten Kosten der Unterkunft und Heizung, kurz KdU. Das umfasst drei Bestandteile:
Die Kaltmiete: die reine Grundmiete ohne Nebenkosten.
Die kalten Betriebskosten: Wasser, Müll, Hausmeister, Fahrstuhl und weitere Nebenkosten. Kaltmiete plus kalte Betriebskosten ergibt die Bruttokaltmiete.
Die Heizkosten: werden separat bewertet, weil Heizart und Verbrauch stark variieren.
Haushaltsstrom hingegen ist nicht Teil der KdU. Strom muss aus dem Regelbedarf (563 Euro monatlich für Alleinstehende in 2026) bezahlt werden.
Was bedeutet "angemessen"?
Die wichtigste Regel lautet: Das Jobcenter übernimmt die Mietkosten nur in angemessener Höhe. Was angemessen ist, gibt es nicht als bundesweite Tabelle. Jede Kommune legt eigene Richtwerte fest, basierend auf den örtlichen Mietverhältnissen.
Die Angemessenheit richtet sich nach zwei Kriterien: der Wohnungsgröße und der Bruttokaltmiete pro Quadratmeter. Das Jobcenter multipliziert die angemessene Fläche mit dem angemessenen Quadratmeterpreis. Das Ergebnis ist die maximale Bruttokaltmiete, die übernommen wird.
Als Orientierungswerte für die Wohnungsgröße gelten bundesweit:
1 Person: bis ca. 45 bis 50 m².
2 Personen: bis ca. 60 bis 65 m².
3 Personen: bis ca. 75 m².
Jede weitere Person: ca. 15 m² mehr.
Aber: Wenn die Wohnung ein paar Quadratmeter größer ist, die Miete aber innerhalb des Rahmens liegt, wird das Jobcenter in der Regel keinen Umzug verlangen. Ausschlaggebend ist vor allem der Gesamtbetrag der Bruttokaltmiete.
Mietobergrenzen in deutschen Städten 2026 (Beispiele)
Die Unterschiede zwischen den Städten sind enorm. Für eine Einzelperson gelten 2026 etwa folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten, ohne Heizung):
München: bis ca. 849 Euro.
Hamburg: bis ca. 630 Euro.
Frankfurt: bis ca. 620 Euro.
Berlin: bis ca. 580 Euro.
Köln: bis ca. 540 Euro.
Düsseldorf: bis ca. 520 Euro.
Leipzig: bis ca. 345 Euro.
Dresden: ca. 350 bis 400 Euro.
Diese Werte sind Anhaltspunkte. Die verbindlichen Mietobergrenzen kommen immer vom zuständigen Jobcenter. Wer sichergehen will, fragt dort nach oder lässt sich die KdU-Richtlinie zeigen.
Wichtig: Vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags immer schriftliche Zusicherung des Jobcenters einholen, dass die neuen Wohnkosten übernommen werden. Wer ohne Zusicherung einzieht und die Miete liegt über der Obergrenze, zahlt die Differenz aus eigener Tasche.
Die Karenzzeit: Das erste Jahr ist anders
Wer erstmals Bürgergeld beantragt, profitiert im ersten Jahr von der sogenannten Karenzzeit. In diesen 12 Monaten wird die Angemessenheit der Mietkosten nicht geprüft. Das Jobcenter übernimmt die tatsächliche Bruttokaltmiete, unabhängig davon, ob sie über der regionalen Obergrenze liegt.
Achtung: Die Karenzzeit gilt ausschließlich für Miete und kalte Nebenkosten. Heizkosten werden von Beginn an nur in angemessener Höhe übernommen. Wer eine Wohnung mit sehr hohen Heizkosten hat, kann also auch im ersten Jahr Probleme bekommen.
Hinweis: Die neue Bundesregierung plant, die Karenzzeit abzuschaffen. Sollte das umgesetzt werden, würen die Mietobergrenzen ab Tag 1 verbindlich. Stand März 2026 ist das noch nicht in Kraft.
Was passiert, wenn die Wohnung zu teuer ist?
Nach Ende der Karenzzeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit der Wohnung. Liegt die Miete über der Obergrenze, folgt ein Kostensenkungsverfahren: Das Jobcenter fordert auf, die Kosten zu senken. Das kann bedeuten:
Umzug in eine günstigere Wohnung. Untervermietung eines Zimmers. Direktes Verhandeln mit dem Vermieter über eine Mietsenkung.
Rechtlich gilt: Das Jobcenter kann niemanden zwingen, die Wohnung zu verlassen. Aber wer keine Kostensenkung erreicht, bekommt nur noch den angemessenen Betrag überwiesen. Die Differenz muss dann aus dem Regelsatz gezahlt werden, was bei 563 Euro Regelsatz für Alleinstehende kaum möglich ist, ohne in Mietschulden zu geraten.
Vor einem Umzug, der nicht vom Jobcenter veranlasst wurde, immer die Genehmigung einholen. Wer eigenwillig umzieht und danach höhere Kosten hat, bekommt nur noch die als angemessen eingestuften Beträge.
Was decken die Mietkosten im Bürgergeld ab?
Viele wissen nicht genau, was im Detail übernommen wird. Das Jobcenter zahlt beim Bürgergeld folgende Wohnkosten:
Grundmiete (Kaltmiete). Kalte Betriebskosten: Wasser, Müll, Hausmeister, Fahrstuhl, Gemeinschaftsflächen, Gärtnerei. Heizkosten in angemessener Höhe. Kosten für Schornsteinreinigung, Feuerbeschauung und ähnliche Posten. Gegebenenfalls Mietkaution als Darlehen (muss zurückgezahlt werden).
Nicht übernommen werden: Strom (im Regelbedarf enthalten), Telefon- oder Internetkosten, Garagenmiete, Kosten für zusätzliche Stellplätze oder Keller, die nicht zur Wohnung gehören.
Bürgergeld und Wohngeld: Kann ich beides bekommen?
Nein. Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist eine vorrangige Leistung: Wenn Wohngeld ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, besteht kein Anspruch auf Bürgergeld.
Das bedeutet konkret: Für manche Haushalte kann es sinnvoller sein, Wohngeld zu beantragen statt Bürgergeld. Das gilt besonders wenn:
Ein eigenes Einkommen vorhanden ist, das knapp über dem Bürgergeld-Niveau liegt. Die Miete verhältnismäßig hoch ist und Wohngeld einen großen Teil davon abdecken würde. Im Haushalt mehrere Personen leben, weil Wohngeld nach Haushaltsgröße gestaffelt ist.
Die Bürgergeldreform 2026 verpflichtet Leistungsbeziehende sogar ausdrücklich, einen Wohngeldantrag zu stellen, wenn durch Wohngeld die Hilfbedürftigkeit beseitigt werden könnte. Es lohnt sich also, beide Optionen durchzurechnen. Unser Wohngeld-Rechner und Bürgergeld-Rechner helfen dabei.
Wohnen im Eigentum: Gilt das auch beim Bürgergeld?
Wer eine eigene Immobilie bewohnt und trotzdem Bürgergeld beantragt, bekommt ebenfalls Unterkunftskosten übernommen, allerdings keine Miete, sondern andere Kosten wie Betriebskosten, Heizung und angemessene Instandhaltung. Auch hier gilt die Angemessenheitsprüfung. Die selbstgenutzte Immobilie ist zudem in bestimmtem Umfang geschütztes Vermögen, das nicht verwertet werden muss.
Fazit: Vorher fragen, nicht nachher ärgern
Das System der Unterkunftskosten beim Bürgergeld ist komplex, weil es keine bundesweite Einheitslösung gibt. Jede Stadt, jede Kommune setzt eigene Obergrenzen. Wer eine neue Wohnung sucht, sollte immer zuerst beim Jobcenter nachfragen und die Zustimmung schriftlich einholen, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
Und wer sich unsicher ist, ob Bürgergeld oder Wohngeld die bessere Option ist: Beide Leistungen durchrechnen, bevor ein Antrag gestellt wird. Der Bürgergeld-Rechner und der Wohngeld-Rechner machen das in Minuten.
Passende Artikel: Notgroschen: Wie hoch sollte er sein? und Passives Einkommen aufbauen als langfristige Absicherung.
Alle Angaben nach Stand März 2026. Mietobergrenzen sind lokal unterschiedlich und können sich jährlich ändern. Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Sozialberatung dar.