Jeden Monat geht ein stiller Abzug von deinem Gehalt ab, ohne dass viele wissen, wie hoch er wirklich ist oder was er bedeutet: die Kirchensteuer. Für manche sind es ein paar Euro, für andere mehrere hundert Euro pro Jahr. Und immer mehr Menschen stellen sich die Frage: Lohnt sich der Austritt?
Dieser Artikel erklärt dir, wie die Kirchensteuer berechnet wird, warum Bayern und Baden-Württemberg günstiger sind, was eine Kappung ist, ob du sie von der Steuer absetzen kannst, was ein Austritt kostet und was du dabei wirklich aufgibst. Am Ende kannst du mit unserem Kirchensteuer-Rechner deinen konkreten Jahresbetrag berechnen.
Wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuer zahlt, wer in Deutschland offiziell Mitglied einer steuererhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft ist und Einkommensteuer zahlt. Das gilt vor allem für Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche sowie für Mitglieder jüdischer Gemeinden.
Muslime, Buddhisten, orthodoxe Christen und die meisten anderen Religionen sind nicht kirchensteuerpflichtig, weil ihre Gemeinschaften in Deutschland nicht als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind und daher keine Kirchensteuer erheben dürfen.
Wer kein Einkommen hat, das über dem Grundfreibetrag liegt (2026: 12.348 Euro), zahlt keine Kirchensteuer, weil keine Einkommensteuer anfällt. Schüler, Studierende ohne Job oder Rentner unterhalb der Steuerpflicht sind also in der Regel befreit.
Wie hoch ist die Kirchensteuer? 8 oder 9 Prozent?
Die Kirchensteuer beträgt einen prozentualen Anteil deiner Einkommensteuer, nicht deines Bruttogehalts. Dieser Satz unterscheidet sich je nach Bundesland:
8 Prozent der Einkommensteuer zahlen Kirchenmitglieder in Bayern und Baden-Württemberg.
9 Prozent der Einkommensteuer zahlen alle anderen Bundesländer.
Das klingt nach wenig Unterschied, ist aber relevant: Wer 10.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr zahlt, zahlt in Bayern oder BW 800 Euro Kirchensteuer, anderswo 900 Euro.
Und: Die Kirchensteuer wird auf die Einkommensteuer berechnet, nicht auf das Bruttogehalt. Wer also 40.000 Euro brutto verdient, zahlt nicht 8 oder 9 Prozent davon, sondern nur 8 oder 9 Prozent der zugehörigen Einkommensteuer. Das ist ein deutlich kleinerer Betrag.
Was kostet mich die Kirchensteuer konkret?
Drei Beispiele für 2026, alleinstehend, Steuerklasse I, keine Kinder:
Bruttolohn 30.000 Euro pro Jahr: Einkommensteuer ca. 4.200 Euro. Kirchensteuer 9%: rund 378 Euro pro Jahr, also 31 Euro pro Monat.
Bruttolohn 50.000 Euro pro Jahr: Einkommensteuer ca. 11.300 Euro. Kirchensteuer 9%: rund 1.017 Euro pro Jahr, also 85 Euro pro Monat.
Bruttolohn 80.000 Euro pro Jahr: Einkommensteuer ca. 22.500 Euro. Kirchensteuer 9%: rund 2.025 Euro pro Jahr, also 169 Euro pro Monat.
Diese Beträge reduzieren sich, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist. Dazu unten mehr. Die genaue Zahl für dein Einkommen liefert unser Kirchensteuer-Rechner.
Kirchensteuer von der Steuer absetzen: Was bringt das?
Die gezahlte Kirchensteuer kann in voller Höhe als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das reduziert das zu versteuernde Einkommen und senkt damit die Einkommensteuer, und damit wiederum auch die Kirchensteuer im Folgejahr.
Der Effekt: Die tatsächliche Belastung durch die Kirchensteuer liegt nach dem Sonderausgabenabzug nicht bei 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer, sondern effektiv bei rund 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Das ist weniger als viele denken.
Wichtig: Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt diesen Vorteil. Der Arbeitgeber zieht die Kirchensteuer jeden Monat automatisch ab. Die Rückerstattung über den Sonderausgabenabzug gibt es nur über die Steuererklärung.
Die Kappung: Was ist das und wer profitiert?
Für Besserverdiener gibt es in den meisten Bundesländern eine Obergrenze der Kirchensteuer, die sogenannte Kappung. Bei der Kappung wird die Kirchensteuer nicht mehr als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet, sondern als Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens, und dieser Satz liegt deutlich niedriger.
Die Kappungssätze liegen je nach Bundesland und Kirche zwischen 2,75 und 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Das lohnt sich ab ungefähr 100.000 Euro Einkommen aufwärts.
In Bayern gibt es keine gesetzliche Kappung. In Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland muss die Kappung aktiv beantragt werden: Ein formloses Schreiben mit Kopie des Steuerbescheids an die zuständige Diözese oder Landeskirche reicht aus. In anderen Bundesländern wird die Kappung automatisch angewendet.
Lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell?
Rein finanziell betrachtet: Wer 50 Euro pro Monat Kirchensteuer zahlt und 40 Jahre lang Mitglied bleibt, gibt über die Lebensdauer rund 24.000 Euro aus, abzüglich des Steuervorteils aus dem Sonderausgabenabzug.
Aber die Frage nach dem Austritt ist nicht nur eine Geldrechnung. Wer aus der Kirche austritt, verliert bestimmte Ansprüche und Möglichkeiten:
Keine kirchliche Trauung mehr möglich. Keine Taufe der Kinder über die eigene Pfarrgemeinde (außer nach Wiedereintritt). Keine kirchliche Beerdigung in der Kirche, für den Ausgetretenen selbst oder durch kirchliche Mitarbeiter. Kein aktives oder passives Wahlrecht in Kirchengremien. Kein Zugang zu bestimmten kirchlichen Ämtern (z.B. Pate).
Wichtig: Kirchliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten oder Beratungsstellen stehen auch Nichtmitgliedern offen. Der Austritt schränkt das nicht ein.
Wie läuft der Kirchenaustritt ab?
Der Kirchenaustritt ist in Deutschland eine staatliche Angelegenheit, keine kirchliche. Er wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt (je nach Bundesland), persönlich mit Personalausweis oder Reisepass.
Die Kosten variieren: In Brandenburg, Bremen und Sachsen ist der Austritt kostenlos. In den meisten anderen Bundesländern fallen zwischen 20 und 35 Euro Verwaltungsgebühr an. In Baden-Württemberg können es bis zu 60 Euro sein.
Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wird. Der Arbeitgeber wird automatisch über das Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM) informiert.
Ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich, erfolgt aber über die Kirche selbst und nicht über das Standesamt.
Kirchensteuer im Jahr des Austritts
Wer im Laufe des Jahres austritt, muss noch für die Monate der Kirchenzugehörigkeit Kirchensteuer zahlen. Das Finanzamt berechnet die Kirchensteuer für das gesamte Jahr und teilt sie dann anteilig auf die Monate der Mitgliedschaft auf.
Beispiel: Austritt Ende Mai. Einkommensteuer für das Jahr beträgt 10.000 Euro. Kirchensteuer 9 Prozent = 900 Euro geteilt durch 12 Monate, mal 5 Monate = 375 Euro für das Austrittsjahr.
Viele sind überrascht, dass im Jahr des Austritts noch eine spürbare Kirchensteuer fällig wird. Das lässt sich nicht vermeiden, ist aber einmalig.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Ein Punkt, den viele übersehen: Wer Kapitalerträge hat, also Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne über dem Sparerpauschbetrag, zahlt auch darauf Kirchensteuer. Diese wird seit 2015 automatisch einbehalten, über das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wer das nicht möchte, kann einen Sperrvermerk setzen. Dann fällt die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch an, muss aber über die Steuererklärung selbst erklärt werden.
Fazit: Die persönliche Entscheidung mit echten Zahlen treffen
Die Kirchensteuer ist keine riesige Summe für Geringverdiener, aber bei mittleren und höheren Einkommen summiert sie sich über die Jahre erheblich. Der Sonderausgabenabzug mildert die Belastung, aber nur für diejenigen, die eine Steuererklärung abgeben.
Die Entscheidung für oder gegen einen Austritt ist letztlich keine reine Geldrechnung, sondern eine persönliche. Wer sie auf Basis echter Zahlen treffen will, sollte zuerst wissen, was er konkret zahlt. Das zeigt unser Kirchensteuer-Rechner in wenigen Sekunden.
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Alle Angaben nach Stand März 2026. Kirchensteuerrecht ist Landesrecht und kann sich ändern. Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar.