Die Kirchenaustritt Kosten liegen in Deutschland je nach Bundesland typischerweise zwischen 0 Euro und bis zu 60 Euro und bestimmen, welche einmalige Gebühr Sie für das Ende der Kirchenmitgliedschaft zahlen. Da immer mehr Menschen den Austritt erwägen, um Kirchensteuer sparen zu können, lohnt sich ein genauer Blick auf die Kirchenaustritt Gebühren, die Zuständigkeit vor Ort und den Ablauf, damit es keine Überraschungen gibt.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Kosten beim Kirchenaustritt in den Kirchenaustritt Bundesländer anfallen können, wo Sie den Austritt Kirchenaustritt beantragen und wie schnell sich die Gebühr im Verhältnis zur Kirchensteuer in der Regel rechnet.

Wichtige Fakten auf einen Blick

  • Die Gebühren für den Kirchenaustritt unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich und reichen von 0 Euro bis zu 60 Euro, je nach Verwaltungsgebührenordnung.
  • Für Berlin nennt eine Gebührenübersicht als Stand 01/2026 teils 0 Euro, während ein anderer Überblick 30 Euro ausweist; klären Sie den aktuellen Satz bei Ihrer Stelle.
  • In Nordrhein-Westfalen werden für die Austrittserklärung laut CHIP (Stand 03/2026) 30 Euro fällig, die vor Ort bei Amtsgericht oder Standesamt bezahlt werden.
  • In Baden-Württemberg können laut CHIP (Stand 03/2026) bis zu 60 Euro anfallen, weshalb ein kurzer Gebührencheck vor der Terminbuchung sinnvoll ist.
  • Der Kirchenaustritt ist laut CHIP nur persönlich beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt möglich; ein Online-Austritt ist nicht vorgesehen.
  • Die Kirchensteuer beträgt 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern, laut steuern.de (Stand 01/2026).
  • Bei rund 10.000 Euro Einkommensteuer im Jahr liegt die Kirchensteuer grob bei 800-900 Euro, wodurch sich eine Austrittsgebühr häufig im ersten Jahr ausgleicht.

Einleitung: Warum die Kosten für den Kirchenaustritt wichtig sind

Die Zahl der Kirchenaustritte wird seit Jahren intensiv diskutiert, und für viele spielt dabei der finanzielle Effekt eine zentrale Rolle: Mit dem Austritt entfällt die Kirchensteuer, aber der Verwaltungsakt selbst ist häufig gebührenpflichtig. Wer die Kirchenaustritt Kosten im Voraus kennt, kann besser planen, ob und wann sich der Gang zur Behörde finanziell auszahlt.

Wichtig ist vor allem die regionale Streuung. Je nach Bundesland und zuständiger Stelle kann der Austritt kostenlos sein oder bis zu 60 Euro kosten. Als Orientierung nennt eine Übersicht von onlinekirchenaustritt.de zu Gebühren nach Bundesländern (Stand 01/2026, mittlere Sicherheit) in mehreren Ländern 0 Euro. Demgegenüber berichtet CHIP über nicht einheitliche Gebühren (Stand 03/2026, mittlere Sicherheit) je nach Land von 30 Euro bis zu 60 Euro. Solche Abweichungen sind ein praktischer Hinweis: Verlassen Sie sich bei der konkreten Zahlung nicht nur auf einen Online-Artikel, sondern holen Sie eine kurze Auskunft bei der zuständigen Behörde ein.

Dieser Überblick fokussiert auf die Kostenstruktur in Deutschland, die Zuständigkeiten (Standesamt oder Amtsgericht), die erforderlichen Unterlagen und auf den Zeitpunkt, ab dem die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten wird. So können Sie die einmalige Gebühr direkt Ihrer erwarteten Ersparnis gegenüberstellen.

Kirchenaustritt Kosten nach Bundesländern: Die vollständige Übersicht

Bride and groom exit through military sword archway, celebrating their wedding in Córdoba, Argentina.
Foto von Lilen Diaz auf Pexels

Eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht, weil Verwaltungsgebühren in Deutschland in der Regel landesrechtlich geregelt werden. Deshalb finden Sie im Netz zwar Übersichten, aber teilweise mit abweichenden Angaben je nach Quelle und Aktualität. Als Ausgangspunkt können Sie die Zusammenstellung Kirchenaustritt Kosten nach Bundesländern (Stand 01/2026, mittlere Sicherheit) heranziehen und die konkrete Gebühr dann bei Ihrer zuständigen Stelle bestätigen lassen.

Gebührenübersicht nach Bundesland (Stand: Angaben je nach Quelle, bitte lokal verifizieren):

  • Baden-Württemberg: Laut CHIP (Stand 03/2026, mittlere Sicherheit) können bis zu 60 Euro anfallen.
  • Bayern: Laut hpd (Stand 02/2026, mittlere Sicherheit) ist das Standesamt zuständig und die Gebühr beträgt 35 Euro.
  • Berlin: Laut onlinekirchenaustritt.de (Stand 01/2026, mittlere Sicherheit) 0 Euro; laut CHIP (Stand 03/2026, mittlere Sicherheit) 30 Euro.
  • Brandenburg: Laut onlinekirchenaustritt.de (Stand 01/2026, mittlere Sicherheit) 0 Euro.
  • Bremen: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; die Spanne in Übersichten ist je nach Aktualität nicht einheitlich ausgewiesen.
  • Hamburg: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; maßgeblich ist die Gebührenauskunft des Amtsgerichts oder Standesamts.
  • Hessen: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; in der Praxis sind Verwaltungsgebühren üblich.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; nutzen Sie Gebührenlisten und Behördenauskunft als Maßstab.
  • Niedersachsen: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; einzelne Kommunen können innerhalb des Landes abweichend festsetzen.
  • Nordrhein-Westfalen: Laut CHIP (Stand 03/2026, mittlere Sicherheit) 30 Euro.
  • Rheinland-Pfalz: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; oft hängt die Zuständigkeit von Ihrem Wohnort ab.
  • Saarland: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; fragen Sie vorab nach Zahlungsart und Terminpflicht.
  • Sachsen: Laut onlinekirchenaustritt.de (Stand 01/2026, mittlere Sicherheit) 0 Euro.
  • Sachsen-Anhalt: Laut onlinekirchenaustritt.de (Stand 01/2026, mittlere Sicherheit) 0 Euro.
  • Schleswig-Holstein: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; die konkrete Verwaltungsgebühr wird vor Ort genannt.
  • Thüringen: Gebührenhöhe bitte bei der zuständigen Stelle prüfen; bei Terminämtern ist ein Anruf vorab meist der schnellste Weg.

Warum diese Liste nicht überall exakte Euro-Beträge enthält: Verlässliche, einheitliche Beträge für alle Länder sind in den vorgegebenen, verifizierten Quellen nicht vollständig und widerspruchsfrei belegt. Die rechtlich maßgebliche Information erhalten Sie deshalb bei der Stelle, bei der Sie den Austritt erklären, also dort, wo Sie am Ende auch die Quittung bekommen.

Als zusätzliche Plausibilitätsprüfung können Sie in zwei unabhängigen Übersichten nachsehen, zum Beispiel bei onlinekirchenaustritt.de (Stand 01/2026) und bei CHIP (Stand 03/2026), und dann die lokale Auskunft priorisieren.

Wer ist zuständig für den Kirchenaustritt?

Die Zuständigkeit für den Kirchenaustritt liegt je nach Bundesland beim Standesamt oder beim Amtsgericht. Für Bayern nennt hpd zum Kirchenaustritt (Stand 02/2026, mittlere Sicherheit) ausdrücklich das Standesamt und eine Gebühr von 35 Euro.

Unabhängig davon, ob Standesamt oder Amtsgericht zuständig ist, gilt für die Praxis ein zentraler Punkt: Laut CHIP (Stand 03/2026, mittlere Sicherheit) muss der Kirchenaustritt persönlich erklärt werden und kann nicht online erledigt werden. Das betrifft auch Terminbuchungen, die je nach Behörde online möglich sein können, die Erklärung selbst aber nicht ersetzt.

Praktischer Tipp, um Zeit und Mehrfachtermine zu vermeiden: Fragen Sie vor dem Besuch drei Dinge telefonisch oder per E-Mail an. Erstens, welche Unterlagen konkret verlangt werden, häufig Personalausweis oder Reisepass. Zweitens, welche Zahlungsarten akzeptiert werden, etwa EC-Karte oder Barzahlung. Drittens, welche Gebühr aktuell gilt und ob sie je nach Wohnsitzgemeinde abweicht.

Ablauf und Formalitäten: So läuft der Kirchenaustritt ab

white and black concrete chapel in low angle photography
Foto von Quilia auf Unsplash

Der Kirchenaustritt ist verwaltungsrechtlich meist unkompliziert, scheitert in der Praxis aber oft an Kleinigkeiten wie Terminlage oder fehlenden Unterlagen. Typischer Ablauf, Schritt für Schritt:

  1. Termin vereinbaren (falls nötig): Viele Standesämter und Amtsgerichte arbeiten mit Terminvergabe, teils online, teils telefonisch. In kleineren Gemeinden ist manchmal auch Vorsprache ohne Termin möglich.
  2. Persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen: Die Austrittserklärung muss in der Regel persönlich abgegeben werden. Eine Online-Erklärung oder ein formloser Brief reicht üblicherweise nicht aus.
  3. Austrittserklärung abgeben: Vor Ort wird der Austritt aufgenommen, je nach Behörde unterschreiben Sie ein Formular oder erklären den Austritt zur Niederschrift. Achten Sie darauf, dass Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum) korrekt erfasst sind.
  4. Gebühr bezahlen: Die Gebühr wird meist direkt fällig. Akzeptierte Zahlungsarten unterscheiden sich (Barzahlung, EC-Karte, selten Rechnung).

Für die Vorsprache benötigen Sie fast immer einen Personalausweis oder Reisepass. Manche Ämter verlangen zusätzlich Unterlagen wie eine Taufbescheinigung oder eine Meldebescheinigung, etwa wenn Daten nicht eindeutig zugeordnet werden können oder kein aktuelles Ausweisdokument mit Anschrift vorliegt.

Nach dem wirksamen Austritt erhalten Sie eine Bescheinigung bzw. Austrittsurkunde. Diese sollten Sie gut aufbewahren, zum Beispiel für Rückfragen des Finanzamts oder der Personalabteilung. Die Kirche wird in der Regel automatisch über den Austritt informiert, Sie müssen dort normalerweise nichts extra melden.

Ab wann entfällt die Kirchensteuer nach dem Austritt?

Entscheidend ist nicht der Tag, an dem Sie den Termin wahrnehmen, sondern wann der Austritt wirksam wird. In der Praxis endet die Kirchensteuerpflicht mit dem Monat, in dem der Austritt wirksam wird, häufig ist das der Folgemonat nach der Erklärung. Wenn Sie also im Laufe eines Monats austreten, läuft die Kirchensteuer typischerweise noch bis zum Monatsende weiter und entfällt ab dem nächsten Monat. Die genaue Regelung kann je nach Bundesland und behördlicher Verarbeitung variieren, maßgeblich ist die Austrittsbescheinigung mit dem vermerkten Wirksamkeitsdatum.

Die Kirchensteuer selbst wird als Prozentsatz der Einkommensteuer erhoben. Sie beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Bundesländern. Das bedeutet: Je höher Ihre Einkommensteuer, desto größer ist auch die Kirchensteuer, und desto stärker wirkt sich ein Austritt finanziell aus.

Eine einfache Beispielrechnung macht das Einsparpotenzial greifbar: Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 50.000 Euro und einer Einkommensteuer von ca. 10.000 Euro läge die Kirchensteuer je nach Bundesland bei 800-900 Euro pro Jahr (8 % bzw. 9 % von 10.000 Euro). Selbst wenn für den Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr anfällt, amortisiert sich der Schritt dadurch häufig sehr schnell, oft bereits nach wenigen Wochen oder Monaten, abhängig vom Wirksamkeitsdatum und Ihrer Steuerlast.

Praktisch relevant: Damit die Lohnabrechnung korrekt umgestellt wird, muss die Änderung der Religionszugehörigkeit in den ELStAM ankommen. In den meisten Fällen passiert das automatisch, dennoch lohnt es sich, die nächsten Gehaltsabrechnungen zu prüfen und die Austrittsbescheinigung bei Rückfragen bereitzuhalten.

Warum unterscheiden sich die Gebühren so stark?

Bride and groom exiting church, hand in hand, celebrating their wedding day with smiles and elegance.
Foto von optical service auf Pexels

Die großen Unterschiede bei den Gebühren haben einen einfachen Grund: Gebührenordnungen sind Ländersache. Jedes Bundesland, und teils auch die Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, legt fest, ob und in welcher Höhe für den Kirchenaustritt Verwaltungsgebühren erhoben werden. Dadurch reicht die Spanne von kostenfrei bis zu merklichen Beträgen, obwohl der Vorgang an sich überall ähnlich abläuft.

Dazu kommen politische und historische Hintergründe. In einigen Ländern wurde der Kirchenaustritt bewusst kostenfrei gestellt, häufig mit dem Argument, dass die Ausübung der negativen Religionsfreiheit nicht durch Gebühren erschwert werden sollte. Als Beispiele werden oft Berlin, Brandenburg und Sachsen genannt. In anderen Ländern wird dagegen betont, dass der Staat für den Verwaltungsaufwand nicht vollständig aufkommen solle, deshalb werden Kosten erhoben, die von der aufnehmenden Behörde festgesetzt und eingezogen werden.

Verbraucherschützer sowie säkulare Organisationen kritisieren seit Jahren, dass hohe Gebühren zusammen mit knappen Terminen und persönlicher Vorsprache den Austritt faktisch erschweren können. Gerade wenn Gebühren deutlich über dem reinen Verwaltungsaufwand liegen, wirken sie aus dieser Sicht wie eine Hürde, die Menschen vom Austritt abhält oder ihn verzögert. Umgekehrt argumentieren Behörden häufig mit Standardgebühren und Kostendeckung, was wiederum erklärt, warum sich die Beträge je nach Region so stark unterscheiden.

Häufige Fragen rund um die Kosten des Kirchenaustritts

Kann ich die Gebühr umgehen?
Nein. Wenn in Ihrem Bundesland eine Verwaltungsgebühr vorgesehen ist, ist sie verpflichtend. Ein „kostenloser Austritt“ ist dann nicht durch Tricks möglich, sondern nur dort Realität, wo die Gebührenordnung ihn ausdrücklich vorsieht.

Kann ich online austreten?
In der Regel nein. Der Kirchenaustritt ist normalerweise nur persönlich bei der zuständigen Stelle möglich (häufig Standesamt, Amtsgericht oder Bürgeramt). Manche Behörden erlauben Terminbuchung oder Formular-Download online, die eigentliche Erklärung wird aber meist vor Ort abgegeben und beurkundet.

Gibt es Ermäßigungen für Geringverdiener?
Meist nicht. Viele Gebührenordnungen sehen keine generellen Rabatte vor. In Einzelfällen kann jedoch eine Ermessensentscheidung möglich sein, etwa bei nachgewiesener Härte. Ob das geht, hängt stark von der Region und der konkreten Behörde ab.

Was passiert, wenn ich die Gebühr nicht zahle?
Dann wird der Austritt häufig nicht wirksam, weil die Beurkundung bzw. die Bearbeitung nicht abgeschlossen wird. Damit kann auch die Kirchensteuerpflicht weiterlaufen, bis die Erklärung korrekt vollzogen ist.

Kann ich nach dem Austritt wieder eintreten?
Ja, grundsätzlich jederzeit. Der Wiedereintritt erfolgt meist über die Kirche (z.B. Pfarramt) und ist häufig kostenfrei, kann aber je nach Konfession und Verfahren Voraussetzungen haben.

Da Zuständigkeiten, Gebühren und Abläufe regional unterschiedlich sind, ist es sinnvoll, vorab direkt bei der zuständigen Behörde nach Gebührenhöhe, Zahlungsart und benötigten Unterlagen zu fragen.

Fazit: Lohnt sich der Kirchenaustritt finanziell?

Rein finanziell ist der Kirchenaustritt für viele Menschen attraktiv, weil die einmaligen Austrittskosten im Verhältnis zur laufenden Kirchensteuer meist klein sind. Je nach Bundesland liegen die Gebühren zwischen 0 und 60 Euro. Diese Summe fällt nur einmal an, während die Kirchensteuer jährlich anfällt und sich prozentual an der Einkommensteuer orientiert. Dadurch kann die jährliche Ersparnis, je nach Einkommen und Steuerlast, schnell deutlich höher ausfallen als die Austrittsgebühr.

Wer vor allem aus finanziellen Gründen austritt, sollte dennoch kurz rechnen: Stellen Sie die einmaligen Kosten (Gebühr, ggf. Anfahrt, Zeitaufwand) der voraussichtlichen jährlichen Ersparnis gegenüber. In den meisten Fällen rechnet sich der Austritt bereits im ersten Jahr, oft sogar nach wenigen Monaten, insbesondere bei mittleren und höheren Einkommen.

Wichtig ist außerdem der richtige Zeitpunkt: Damit die Ersparnis tatsächlich ankommt, müssen Austritt, Bescheinigung und die Umstellung in den ELStAM korrekt verarbeitet sein. Prüfen Sie deshalb Ihre folgenden Gehaltsabrechnungen.

Nutzen Sie die kostenlosen Finanzrechner auf Finanzhacker.com, um Ihre individuelle Steuerersparnis zu berechnen und informierte Entscheidungen zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die typischen Gebühren beim Kirchenaustritt in Deutschland?

Die Gebühren liegen in Deutschland typischerweise zwischen 0 Euro und 60 Euro. In einigen Bundesländern erheben Behörden gar keine Gebühr, in anderen bis zu 60 Euro, abhängig von der örtlichen Verwaltungsgebührenordnung. Prüfen Sie vorher die konkrete Stelle, weil sich Sätze regional unterscheiden können.

Muss ich persönlich zum Amtsgericht oder reicht das Standesamt für den Austritt?

Der Austritt muss persönlich erfolgen und wird in vielen Fällen beim zuständigen Amtsgericht oder Standesamt erklärt. Online-Austritt ist in der Regel nicht vorgesehen. Klären Sie vorher, welche der örtlichen Stellen die Austrittserklärung entgegennimmt.

Wie schnell entfällt die Kirchensteuer nach dem Austritt?

Die Kirchensteuer entfällt nicht automatisch am Austrittstag, sondern nach Bearbeitung durch die Behörden und der Umstellung in ELStAM. Die Umstellung kann mehrere Wochen dauern, deshalb sollten Sie die folgenden Gehaltsabrechnungen prüfen. Bei großen Arbeitgebern geht die Umstellung meist zügig voran.

Wie rechnen sich die Austrittskosten im Verhältnis zur eingesparten Kirchensteuer?

Bei einer Einkommensteuer von 10.000 Euro liegt die Kirchensteuer grob bei 800 bis 900 Euro jährlich, dadurch gleicht sich eine einmalige Gebühr von bis zu 60 Euro meist schon im ersten Jahr aus. Rechnen Sie Einmalkosten wie Gebühr, Anfahrt und Zeitaufwand gegen die erwartete Jahresersparnis.

Warum weichen Gebührenangaben zwischen Quellen wie CHIP und onlinekirchenaustritt.de ab?

Unterschiede entstehen, weil Gebührenpläne regional angepasst und im Zeitablauf verändert werden. CHIP und onlinekirchenaustritt.de können unterschiedliche Erhebungszeitpunkte oder Auskunftsgrade haben. Holen Sie zur Sicherheit eine aktuelle Bestätigung bei der zuständigen Behörde ein.

Welche Rolle spielen Bundesländer wie Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bei den Kosten?

Bundesländer legen die Verwaltungsgebühren fest, deshalb unterscheidet sich die Höhe deutlich. Berlin wird sowohl mit 0 Euro als auch mit 30 Euro angegeben, Nordrhein-Westfalen nennt häufig 30 Euro, und Baden-Württemberg kann bis zu 60 Euro fordern. Fragen Sie die lokale Stelle nach dem aktuellen Satz.

Gibt es praktische Tools, um zu entscheiden, ob sich ein Austritt finanziell lohnt?

Ja, es gibt kostenlose Finanzrechner, mit denen Sie Ihre individuelle Steuerersparnis berechnen können. Das Beispiel im Text zeigt, wie schnell sich geringe Austrittskosten durch eingesparte Kirchensteuer amortisieren. Nutzen Sie solche Rechner, um Zeitpunkt und Rentabilität abzuschätzen.