Wer bürgergeld bezieht und gleichzeitig arbeitet, darf einen teil seines verdienstes behalten. Dafür sorgen gesetzlich festgelegte Freibeträge, die dein erwerbseinkommen vor der vollständigen einkommensanrechnung schützen. Seit dem 1. Juli 2026 heißt das bürgergeld offiziell „grundsicherungsgeld für arbeitssuchende", die Regeln zum zuverdienst bleiben aber im Kern bestehen. Dieser Artikel liefert dir alle antworten auf die wichtigsten fragen rund um den hinzuverdienst beim bürgergeld 2026.

Kurzüberblick: Das Wichtigste zum Hinzuverdienst beim Bürgergeld 2026

Bevor du in die Details einsteigst, hier die wichtigste Zusammenfassung der Kernzahlen für 2026:

  • Die ersten 100 Euro vom einkommen sind immer anrechnungsfrei, das ist der sogenannte grundfreibetrag.
  • Bei einem verdienst über 100 Euro gelten gestaffelte Freibeträge (20 %, 30 %, 10 %) bis zu einem bruttoeinkommen von 1.200 Euro (ohne kind) bzw. 1.500 Euro (mit mindestens einem minderjährigen kind).
  • Die minijob grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro monatlich.
  • Für bürgergeld empfänger gelten monatliche Freibeträge beim bruttoeinkommen, die sich nach der höhe des verdienstes staffeln.
  • Die höhe des bürgergeldes wird jährlich angepasst, der regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro.
Kurz gesagt: Monatlich darfst du bis zu 100 Euro dazuverdienen, ohne dass auch nur ein Cent auf dein bürgergeld angerechnet wird. Darüber hinaus schützen die gestaffelten Freibeträge einen weiteren teil deines lohns.

Dieser Artikel beantwortet dir, was beim bürgergeld angerechnet wird, wie die Freibeträge funktionieren und was konkret beim Minijob gilt.

Eine junge Frau sitzt konzentriert an einem Laptop in einem hellen Raum, während eine Kaffeetasse auf dem Tisch steht. Sie arbeitet möglicherweise an Themen wie bürgergeld oder erwerbstätigkeit, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Was bedeutet „Hinzuverdienst beim Bürgergeld" genau?

Der hinzuverdienst beim bürgergeld bezeichnet einkommen aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger arbeit, das du parallel zum Leistungsbezug erzielst. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Vollzeitjob, einen Minijob oder eine freiberufliche Tätigkeit handelt, alles, was du an geld durch arbeit verdienst, zählt grundsätzlich als zuverdienst.

Das bürgergeld hat 2023 das frühere hartz 4 (offiziell arbeitslosengeld ii) ersetzt. Ab dem 1. Juli 2026 erfolgte die Umbenennung in grundsicherungsgeld für arbeitssuchende. Die regelungen zum Hinzuverdienst bleiben aber im sgb ii verankert, konkret in den §§ 11, 11a und 11b SGB II.

Typische Einkommensarten beim Hinzuverdienst:

  • Sozialversicherungspflichtiger Job (Teilzeit oder Vollzeit)
  • Minijob (geringfügige Beschäftigung bis 603 Euro)
  • Kurzfristige Beschäftigung (z. B. Saisonarbeit)
  • Selbstständige Tätigkeit (Gewinne nach Abzug der Betriebsausgaben)
  • Nebenjob auf Honorarbasis

Wichtig: Keine Höchstgrenze besteht für die absolute Verdiensthöhe beim bürgergeld. Du darfst grundsätzlich so viel verdienen, wie du möchtest, allerdings wird ab einem bestimmten einkommen dein Anspruch auf leistungen vollständig durch den verdienst gedeckt.

Welche Einkünfte werden beim Bürgergeld angerechnet, und welche nicht?

Das jobcenter prüft grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dir im laufenden bezug zufließen. Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen und Freibeträge, die bestimmte Einkünfte ganz oder teilweise schützen. Arbeitseinkommen muss dem jobcenter stets gemeldet werden, unabhängig von der höhe.

Diese Einkünfte werden als einkommen beim bürgergeld angerechnet:

  • Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung (brutto, abzüglich Freibeträge)
  • Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
  • arbeitslosengeld I und andere sozialleistungen (sofern nicht ausdrücklich ausgenommen)
  • Renten und Pensionen
  • Unterhaltszahlungen
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zählt als anrechnungsfähiges einkommen
  • Einmalige Zahlungen wie Bonuszahlungen oder Abfindungen

Diese Einkünfte werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet:

  • Pflegegeld und Blindengeld
  • Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz oder Soldatenentschädigungsgesetz
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit, der freibetrag für Nebenbeschäftigungen wie Ehrenamt ist an das Steuerrecht gekoppelt (z. B. Übungsleiterpauschale bis 3.000 Euro jährlich)
  • Einkommen aus einem Ferienjob darf komplett behalten werden (für Schüler unter 25 in den Schulferien)
  • Mutterschaftsgeld in bestimmten Fällen
  • Leistungen nach dem sgb ii selbst

Abgrenzung vermögen vs. einkommen: Vermögen ist das, was du vor Antragstellung bereits besitzt, etwa Ersparnisse auf dem Konto oder Eigentum. Einkommen hingegen ist alles, was dir im laufenden bezug neu zufließt. Diese Unterscheidung ist entscheidend, weil für vermögen andere Freibeträge und Schonregeln gelten als für laufendes einkommen.

Freibeträge beim Bürgergeld: So viel darfst du 2026 hinzuverdienen

Damit sich erwerbstätigkeit auch im Leistungsbezug lohnt, gibt es gestaffelte Freibeträge beim bürgergeld. Diese schützen einen teil deines erwerbseinkommens vor der Anrechnung. Je mehr du verdienst, desto höher ist dein gesamtfreibetrag, allerdings nur bis zu einer Obergrenze.

Hier die generelle Staffelung der Freibeträge 2026 nach § 11b sgb ii:

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100 Euro brutto monatlich bleiben vollständig anrechnungsfrei. In diesem betrag sind bereits Pauschalen für Werbungskosten und Versicherungsbeiträge enthalten.
  • 20 % Freibetrag auf den teil des bruttoeinkommens zwischen 100 und 520 Euro → maximal 84 Euro zusätzlich.
  • 30 % Freibetrag auf den teil zwischen 520 und 1.000 euro → maximal 144 Euro zusätzlich.
  • 10 % Freibetrag auf den teil von 1.000,01 bis 1.200 euro, von 1.000,01 bis 1.200 Euro bleiben zusätzlich 10 Prozent anrechnungsfrei → maximal 20 Euro zusätzlich.

Für Eltern mit minderjährigen Kindern gilt ein freibetrag bis 1.500 Euro statt 1.200 Euro, was den maximalen gesamtfreibetrag auf 378 Euro erhöht (statt 348 Euro ohne kind).

Jeder Euro über die Freibeträge wird zu 100 Prozent auf das bürgergeld angerechnet. Das bedeutet: Bei einem einkommen über 1.200 Euro (ohne kind) erfolgt eine vollständige Anrechnung des übersteigenden Betrags.

Für die berechnung des freibetrags ist das bruttoeinkommen maßgeblich. Die Freibeträge werden also auf Basis des Bruttolohns ermittelt, auch wenn die tatsächliche Kürzung sich dann am nettoeinkommen orientiert.

Zum Vergleich: Der regelbedarf beträgt seit 01.01.2024 für Alleinstehende 502 Euro und wurde anschließend auf 563 Euro angehoben, der freibetrag soll sicherstellen, dass sich arbeit gegenüber dem reinen Leistungsbezug finanziell lohnt.

Sonderregeln für junge menschen unter 25: Schüler und Studenten haben meist höhere Freibeträge für einkommen. Bei bestimmten Ausbildungsvergütungen und Nebenjobs kann das einkommen bis zur minijob grenze vollständig anrechnungsfrei bleiben.

Ohne kind vs. mit minderjährigem kind:

  • Ohne kind: Maximaler gesamtfreibetrag von 348 Euro (bei einem bruttoeinkommen ab ca. 1.200 Euro)
  • Mit mindestens ein minderjähriges kind: Maximaler gesamtfreibetrag von 378 Euro (bei brutto bis ca. 1.500 Euro)

Beispielrechnung: Wie wirken sich die Freibeträge konkret aus?

Damit die Zahlen greifbar werden, hier zwei vollständige Rechenbeispiele für 2026.

Beispiel 1: Alleinstehende Person ohne Kind, 1.100 Euro brutto

  • Grundfreibetrag: 100 Euro (vollständig anrechnungsfrei)
  • 20 % auf den teil von 100 bis 520 Euro (= 420 Euro): 84 Euro
  • 30 % auf den teil von 520 bis 1.000 euro (= 480 Euro): 144 Euro
  • 10 % auf den teil von 1.000 bis 1.100 Euro (= 100 Euro): 10 Euro
  • Gesamter freibetrag: 338 Euro
  • Anrechenbares einkommen: 1.100 − 338 = 762 Euro
  • Das bürgergeld wird um 762 Euro gekürzt.

Beispiel 2: Person mit minderjährigem kind, 1.400 Euro brutto

  • Grundfreibetrag: 100 Euro
  • 20 % auf 420 Euro: 84 Euro
  • 30 % auf 480 Euro: 144 Euro
  • 10 % auf 400 Euro (1.000 bis 1.400 Euro, Grenze 1.500 Euro): 40 Euro
  • Gesamter freibetrag: 368 Euro
  • Anrechenbares einkommen: 1.400 − 368 = 1.032 Euro

Prüfe deinen eigenen bescheid immer auf die korrekte Anwendung der Freibeträge. Bei Unklarheiten lohnt es sich, beim jobcenter nachzurechnen oder eine beratungsstelle hinzuzuziehen.

Eine Person sitzt am Küchentisch und arbeitet mit einem Taschenrechner sowie verschiedenen Dokumenten, während sie Zahlen durchrechnet. Diese Szene könnte sich auf die Berechnung von Einkommen und möglichen Zuverdiensten im Zusammenhang mit dem Bürgergeld beziehen.

Minijob-Grenze und Bürgergeld: Was gilt 2026 beim 603-Euro-Job?

Die minijob grenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat. Minijobs sind die häufigste Form des Hinzuverdienstes für bürgergeldempfänger, und das jobcenter rechnet dabei nach exakt denselben Freibetragsregeln wie bei allen anderen Jobs.

Hier die konkrete berechnung für einen Minijob mit 603 Euro brutto im Jahr 2026:

  • Grundfreibetrag: 100 Euro (anrechnungsfrei)
  • 20 % auf den teil von 100 bis 520 Euro (= 420 Euro): 84 Euro
  • 30 % auf den teil von 520 bis 603 Euro (= 83 Euro): 24,90 Euro
  • Gesamter freibetrag: 208,90 Euro
  • Anrechenbarer teil: 603 − 208,90 = 394,10 Euro

Von einem Minijob bis 603 Euro bleiben also 208,90 Euro anrechnungsfrei. Die restlichen 394,10 Euro werden auf dein bürgergeld angerechnet, das heißt, dein Leistungsanspruch wird um diesen betrag gekürzt.

Zum Vergleich: Bei der früheren minijob grenze von 538 Euro (2024) konntest du mit einem Minijob 187,60 Euro behalten, die Anhebung auf 603 Euro bringt dir also rund 21 Euro mehr freibetrag pro Monat.

Fazit: Bei einem Minijob mit 603 Euro bleiben dir ungefähr 209 Euro zusätzlich im Monat, das ist dein finanzieller Vorteil gegenüber dem reinen Leistungsbezug.

Bei Minijobs werden in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitnehmer abgeführt (es sei denn, du optierst in die Rentenversicherung). Steuern fallen normalerweise ebenfalls nicht an, solange du keine weitere Beschäftigung hast. Das nettoeinkommen entspricht daher meist dem Bruttolohn.

Besonderheiten beim Minijob: Meldepflicht und Absetzbeträge

  • Jeder Minijob muss dem jobcenter unverzüglich gemeldet werden, inklusive Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und jeder Änderungsmitteilung zu Arbeitszeit oder lohn.
  • Im 100-Euro-grundfreibetrag ist bereits eine Pauschale für Werbungskosten (z. B. Fahrten zur arbeit, Arbeitsmittel) und private Versicherungsbeiträge enthalten.
  • Bei außergewöhnlich hohen Fahrtkosten oder zwingenden Mehrausgaben, etwa für Berufsbekleidung oder spezielle Arbeitsmittel, können zusätzliche Absetzbeträge geprüft werden. Das muss im Einzelfall beim jobcenter beantragt und belegt werden.
  • Formulare für die Änderungsmitteilung stehen beim jobcenter zur verfügung oder können online heruntergeladen werden.

Spezialfälle beim Hinzuverdienst: Schüler, Studierende, Azubis und Ehrenamt

Für bestimmte personen gelten besonders günstige Freibeträge beim bürgergeld, um Ausbildung und gesellschaftliches Engagement zu fördern. Die voraussetzungen und regelungen unterscheiden sich je nach lebenssituation.

Schüler, Studierende und Auszubildende:

  • Für junge menschen unter 25 in Ausbildung oder Studium kann das einkommen bis zur minijob grenze von 603 Euro vollständig anrechnungsfrei bleiben, das gilt insbesondere für bestimmte Ausbildungsvergütungen und Nebenjobs.
  • Einkommen aus einem Ferienjob in den Schulferien darf von Schülern unter 25 Jahren komplett behalten werden, eine wichtige möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen, ohne dass die leistungen der Eltern gekürzt werden.
  • Darüber hinaus gelten die üblichen gestaffelten Freibeträge (30 % und 10 %) bis 1.200 euro.

Junge menschen unter 25 im Haushalt der Eltern:

  • Lebt ein Auszubildender unter 25 noch bei den Eltern, die bürgergeld beziehen, bleibt die Ausbildungsvergütung bis zur minijob grenze vollständig anrechnungsfrei beim bürgergeld der Eltern.
  • Verdient der oder die Auszubildende mehr, greifen die regulären gestaffelten Freibeträge.

Ehrenamt und Aufwandsentschädigungen:

  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit, etwa die Übungsleiterpauschale, bleiben bis zu einem höchstbetrag von 3.000 Euro im Kalenderjahr in der Regel anrechnungsfrei (250 Euro monatlich).
  • Diese Regelung schützt den Einsatz für die Gesellschaft und macht ehrenamtliche arbeit für leistungsberechtigten attraktiver.
  • Trotz der Anrechnungsfreiheit muss jede Aufwandsentschädigung dem jobcenter mitgeteilt werden, die Mitteilungspflicht besteht unabhängig von der höhe.
Ein ehrenamtlicher Trainer steht auf einem Sportplatz im Freien und leitet eine Gruppe junger Sportler, die aktiv an einem Training teilnehmen. Die Szene zeigt Menschen in Bewegung, die gemeinsam Sport treiben und dabei Teamgeist und Zusammenarbeit fördern.

Ab wann fällt dein Bürgergeld wegen Hinzuverdienst weg?

Es gibt keine feste „Einkommensgrenze", ab der dein Anspruch auf bürgergeld automatisch endet. Stattdessen entfällt der Anspruch, sobald dein einkommen (nach Abzug der Freibeträge) deinen gesamten Bedarf deckt.

Folgende Faktoren bestimmen deinen individuellen Bedarf:

  • Regelbedarf nach Regelbedarfsstufe 2026: 563 Euro für Alleinstehende, 506 Euro für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Die Regelbedarfe decken kosten für Essen, Kleidung und persönliche Bedürfnisse.
  • Angemessene kosten der Unterkunft und Heizung: miete, heizkosten und Nebenkosten werden bis zur Angemessenheitsgrenze übernommen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die wohnkosten vollständig übernommen.
  • Mehrbedarfe je nach lebenssituation:
    • Der mehrbedarf für alleinerziehende beträgt maximal 337,80 Euro.
    • Schwangere erhalten einen mehrbedarf von 95,71 Euro.
    • Menschen mit behinderung können einen mehrbedarf von 35 Prozent des regelbedarfs erhalten.
    • Der mehrbedarf für nicht erwerbsfähige menschen mit behinderung beträgt 17 Prozent des regelbedarfs.
    • Ein einmaliger mehrbedarf kann für Erstausstattungen (z. B. bei Geburt eines Kindes oder nach Wohnungslosigkeit) beantragt werden.

Beispiel zur Orientierung (2026):

  • Alleinstehende Person: regelbedarf 563 Euro + angemessene miete und heizkosten (angenommen 400 Euro) = Gesamtbedarf ca. 963 Euro.
  • Bei einem bruttoeinkommen von 1.200 euro ergibt sich ein freibetrag von 348 Euro → anrechenbares einkommen: 852 Euro.
  • Da 852 Euro den Gesamtbedarf von 963 Euro nicht vollständig decken, besteht noch ein Restanspruch von ca. 111 Euro bürgergeld.

Für größere Bedarfsgemeinschaften liegt der Gesamtbedarf deutlich höher. Eine Beispielfamilie mit zwei Kindern hat 2026 einen regelbedarf von 2.676 Euro, zuzüglich wohnkosten. Der zuverdienst müsste hier erheblich höher ausfallen, um den Anspruch vollständig zu decken.

Mit der einführung des grundsicherungsgeldes am 1. Juli 2026 ändert sich die berechnung des Bedarfs nicht grundlegend. Allerdings können die änderungen bei den Vermögensfreibeträgen und der sofortigen Prüfung der Angemessenheit von wohnkosten dazu führen, dass sich dein individueller Fall anders darstellt als bisher. Die feststellung des Anspruchs erfolgt weiterhin durch das jobcenter auf Basis deiner konkreten lebenssituation.

Typische Fehler beim Hinzuverdienst und wie du sie vermeidest

Im bereich des Hinzuverdienstes beim bürgergeld gibt es einige Stolperfallen, die regelmäßig zu Problemen führen. Hier die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest:

  • Zuverdienst nicht oder zu spät beim jobcenter gemeldet: Jede aufnahme einer erwerbstätigkeit, jede Lohnänderung und jeder Jobwechsel muss unverzüglich mitgeteilt werden. Versäumst du das, drohen Rückforderungen bereits gezahlter leistungen und im schlimmsten fall Sanktionen.
  • Unklare oder unvollständige Angaben im Änderungsantrag: Reiche immer alles vollständig ein, Arbeitsvertrag, erste Lohnabrechnung, kontakt zum Arbeitgeber. Je vollständiger deine Unterlagen, desto weniger Nachfragen.
  • Bescheid nicht auf korrekte Freibeträge geprüft: Prüfe jeden bescheid darauf, ob der freibetrag auf erwerbseinkommen korrekt ausgewiesen ist. Fehler bei der einkommensanrechnung kommen in der Praxis regelmäßig vor.

Das Zuflussprinzip, ein häufig unterschätzter Punkt:

  • Einkommen wird in dem Monat auf dein bürgergeld angerechnet, in dem es tatsächlich auf deinem Konto eingeht, nicht in dem Monat, für den du gearbeitet hast.
  • Beispiel: Du nimmst Mitte Mai eine arbeit auf. Der erste lohn wird Ende Juni ausgezahlt. Die Kürzung deines bürgergeldes erfolgt für Juni, nicht für Mai. Hat das jobcenter für Juni bereits den vollen Leistungsbetrag überwiesen, kann es zu einer Rückforderung kommen.

Empfehlungen zur Planung:

  • Sprich mit deinem Arbeitgeber über den genauen Auszahlungszeitpunkt des lohns, um Überschneidungen mit dem Bürgergeld-Auszahlungstermin zu vermeiden.
  • Bitte beim jobcenter um eine Probeberechnung, bevor du einen Job annimmst, so weißt du vorab, wie viel bürgergeld dir nach der einkommensanrechnung noch zusteht.
  • Plane bei einem Jobwechsel oder deutlich höherem verdienst frühzeitig und lege dir einen finanziellen Puffer an, falls es zu Verzögerungen bei der Neuberechnung kommt.

Checkliste: So gehst du beim Hinzuverdienst beim Bürgergeld vor

Dieser Abschnitt fasst alle Schritte zusammen, die du bei der aufnahme eines Hinzuverdienstes beachten solltest. Nutze diese Liste als praktische Arbeitsanleitung:

  • Jobangebot prüfen: Wie hoch ist der voraussichtliche Bruttolohn? Welche Arbeitszeit ist vereinbart? Handelt es sich um einen Minijob, eine sozialversicherungspflichtige Stelle oder eine selbstständige Tätigkeit?
  • Lohnschätzung ins Verhältnis setzen: Rechne deinen voraussichtlichen freibetrag aus und setze den anrechenbaren teil in Relation zu deinem Bürgergeld-Bedarf (regelbedarf + miete + ggf. mehrbedarf).
  • Änderungsmitteilung senden: Informiere dein jobcenter rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme über den neuen Job, idealerweise schriftlich mit Arbeitsvertrag.
  • Erste Lohnabrechnung prüfen: Kontrolliere den tatsächlichen Nettolohn und die Abzüge. Stimmt der lohn mit dem überein, was du dem jobcenter mitgeteilt hast?
  • Bewilligungsbescheid kontrollieren: Prüfe, ob im neuen bescheid der freibetrag auf erwerbseinkommen korrekt ausgewiesen und abgezogen ist. Achte auf die Formulierung „abzüglich freibetrag auf Erwerbseinkommen".
  • Bei Unstimmigkeiten reagieren: Stimmt etwas nicht, frage schriftlich nach oder prüfe, ob ein Widerspruch innerhalb der einmonatigen Frist sinnvoll ist. Eine beratungsstelle kann hier unterstützung bieten.
Tipp: Sammle und ordne alle Unterlagen, Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Lohnzettel und formulare, an einem festen Ort. So kannst du auf Nachfragen des jobcenters schnell reagieren und hast im fall eines Widerspruchs alle informationen griffbereit.

Die grundsicherung für arbeitssuchende soll deinen lebensunterhalt sichern und gleichzeitig Anreize für erwerbstätige schaffen. Das ziel der Freibetragsregelung ist klar: Wer arbeitet, soll mehr geld zur verfügung haben als im reinen Leistungsbezug. Nutze die Freibeträge, die dir zustehen, prüfe jeden bescheid und melde Änderungen immer rechtzeitig. Bei allen weiteren fragen zum thema hilft dir dein jobcenter oder eine unabhängige beratungsstelle, nimm kontakt auf und lass dich individuell beraten.

Dieser Artikel wurde mit Blogie erstellt.