Wer ein haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, denkt bei wohngeld selten an sich selbst. Dabei können auch eigentümer und eigentümerinnen einen zuschuss zu ihren wohnkosten erhalten. Der folgende Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen gelten, welche kosten der staat anerkennt und wie die antragstellung abläuft.

Kurze Antwort: Wann bekommen Eigentümer Wohngeld?

Ja, wohneigentümer können staatliche unterstützung für ihre wohnkosten erhalten. Der fachbegriff lautet lastenzuschuss; er ist im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt und bildet das Gegenstück zum mietzuschuss für mieter.

  • Wohngeld für eigentümer ist der lastenzuschuss nach WoGG. Er richtet sich an haushalte, die selbstgenutztes wohneigentum besitzen und deren belastung durch Kreditzinsen, Tilgung und Bewirtschaftung das einkommen überfordert.
  • Ob selbst genutztes Einfamilienhaus in NRW, Eigentumswohnung in Berlin oder Reihenhaus in Bayern: Entscheidend ist, dass die immobilie Hauptwohnsitz ist. Baujahr und Gebäudetyp spielen keine Rolle.
  • Drei Kernvoraussetzungen im Überblick: Der wohnraum muss selbst genutzt sein, das Haushaltseinkommen muss innerhalb bestimmter grenzen liegen, und die wohnkosten müssen die wirtschaftliche leistungsfähigkeit übersteigen.
  • Personen mit anderen staatlichen Wohnkostenleistungen sind ausgeschlossen. Wer bürgergeld, grundsicherung oder hilfe zum lebensunterhalt bezieht, hat in der regel keinen anspruch auf lastenzuschuss. Gleiches gilt für studenten und Auszubildende, deren bafög anspruch bereits kosten der unterkunft abdeckt.
  • In den nächsten Abschnitten können Sie prüfen, ob sich ein antrag in Ihrem falle lohnt.
Das Bild zeigt ein kleines Einfamilienhaus mit einem gepflegten Garten an einem sonnigen Tag. Vor dem Haus steht eine Familie mit zwei Kindern, die gemeinsam die Zeit im Freien genießen, während sie möglicherweise über Themen wie Wohngeld oder die Unterstützung für Wohneigentümer sprechen.

Grundlagen: Wohngeld für Eigentümer, was ist der Lastenzuschuss?

Wohngeld ist eine Sozialleistung zur sicherung angemessenen und familiengerechten wohnens. Der staat unterscheidet zwei formen: mietzuschuss (für mieter) und lastenzuschuss (für eigentümer mit selbstgenutztem wohneigentum). Der antrag auf lastenzuschuss ist nicht der gleiche wie der mietzuschuss; beide folgen aber demselben Gesetz.

Die Rechtsgrundlage liegt in § 1 WoGG. Das Ziel: Menschen mit geringem einkommen sollen sich angemessenes Wohnen leisten können, egal ob sie zur Miete oder im eigenheim leben.

Was zählt als „Lasten"? Die belastungen umfassen Kreditzinsen und Bewirtschaftungskosten, also den kapitaldienst (zins und Tilgung für Fremdmittel), grundsteuer, Gebäudeversicherung und verwaltungskosten. Beim lastenzuschuss handelt es sich um einen zuschuss, keinen Kredit. Die gewährung erfolgt in der regel für 12 Monate; danach ist ein neuer antrag nötig. Der zuschuss wird also maximal für ein Jahr gewährt, bevor eine neue berechnung stattfindet.

Ein kurzer Vergleich verdeutlicht den Unterschied: mieter erhalten einen zuschuss zur Warmmiete, eigentümer einen zuschuss zu den belastungen ihres wohneigentums. Eigentümer aller Gebäudetypen werden grundsätzlich gleich behandelt, solange der wohnraum selbst genutzt wird.

Wer hat Anspruch auf Lastenzuschuss, und wer nicht?

Die Anspruchsvoraussetzungen orientieren sich am mietzuschuss, sind aber auf die Situation von besitzer und eigentümer zugeschnitten. Im Jahr 2022 lebten 11,8 Prozent der Bevölkerung in überbelasteten haushalten; viele davon waren eigentümer, die ihren rechtsanspruch nicht kannten.

Typische Anspruchsgruppen:

  • Eigentümer von selbst genutzten Eigenheimen oder wohnungen. anspruch haben eigentümer mit bis zu zwei wohnungen; die zwei Wohnraum-Einheiten sind die maximal zulässige anzahl für die Selbstnutzung.
  • Erbbauberechtigte, etwa besitzer eines Hauses auf Erbpachtgrundstück.
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts, Nießbrauchs oder vergleichbarer wohnungsrechten, die sie selbst bewohnen.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können den lastenzuschuss nur für die selbst bewohnte Wohnung beantragen. Mieterträge der übrigen wohnungen zählen als einkommen.

Wer ist ausgeschlossen?

  • Bezieher von bürgergeld (SGB II), grundsicherung im alter oder bei erwerbsminderung (SGB XII) und hilfe zum lebensunterhalt. Eigentümer dürfen keine anderen transferleistungen beziehen, die kosten für unterkunft abdecken.
  • Studenten und Auszubildende, deren bafög anspruch bereits Wohnkosten berücksichtigt; gleiches gilt für eltern in bestimmten Konstellationen.
  • besitzer reiner Kapitalanlageobjekte, Ferienhäuser oder leerstehender Immobilien.

Das gesamteinkommens des Haushalts darf bestimmte grenzen nicht überschreiten. Erhebliches verwertbares Vermögen kann den anspruch auf lastenzuschuss ebenfalls ausschließen. Die Vermögensfreigrenze beträgt 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jede weitere Person. Selbst genutztes wohneigentum wird dabei nicht als verwertbares Vermögen angerechnet.

Auch die Wohnfläche spielt eine Rolle: Die wohnflächenberechnung orientiert sich an der anzahl der haushaltsmitglieder. Aus diesem grunde können Extremfälle wie sehr große oder luxuriöse Häuser ausgeschlossen sein. Typische fragen betreffen z. B. ein Rentnerpaar im eigenen Reihenhaus mit kleiner Rente oder alleinerziehende eltern mit Eigentumswohnung und Teilzeiteinkommen. In beiden Szenarien kommt ein lastenzuschuss häufig in Betracht.

Ein älteres Ehepaar sitzt am Küchentisch und betrachtet gemeinsam wichtige Dokumente, möglicherweise im Zusammenhang mit ihrem Anspruch auf Wohngeld für Eigentümer. Sie scheinen sich über die finanziellen Aspekte ihres Wohneigentums und die damit verbundenen Wohnkosten auszutauschen.

Welche Kosten sind beim Lastenzuschuss zuschussfähig?

Nicht alle ausgaben rund ums haus zählen. Nur bestimmte belastungsrelevante kosten nach WoGG werden berücksichtigt. Die höhe des lastenzuschusses hängt von der finanziellen belastung ab.

Zuschussfähige Belastungen:

Kostenart

Beispiele

Kapitaldienst

Kreditraten für Bau oder Kauf (zins und Tilgung), auch ältere Hypothekenverträge

Bewirtschaftung

grundsteuer, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, verwaltungskosten (z. B. Hausverwaltung bei ETW)

Nebenkosten

Wasser/Abwasser, Müllgebühren, Straßenreinigung

Heizkosten

Heizkosten können ebenfalls beim lastenzuschuss berücksichtigt werden (seit Wohngeld-Plus 2023 mit Heizkostenkomponente)

Erbbauzins

Bei Erbbaurecht als belastung anrechenbar

Instandhaltung

instandhaltungs- und verwaltungskosten zählen zu den anrechenbaren belastungen; pauschal 36 €/m² jährlich

Kreditraten für Bau oder Kauf sind zuschussfähig. grundsteuer und Grundbesitzabgaben sind es ebenfalls. Bei gemischt genutzten Häusern (z. B. Wohnhaus mit Praxis im Erdgeschoss) berücksichtigt die behörde nur die auf den selbst bewohnten Wohnteil entfallenden belastungen.

Nicht zuschussfähig sind reine Luxusmodernisierungen (Pool, Sauna-Anbau), kosten für gewerblich genutzte Flächen und Tilgung reiner Konsumentenkredite ohne Bezug zum wohneigentum.

Die wohngeldstelle verlangt nachweise wie Darlehensverträge, Jahresabrechnungen und grundsteuerbescheid. Details dazu im nächsten Abschnitt.

Lastenzuschuss beantragen: Ablauf, Unterlagen und Berechnung

Der lastenzuschuss wird nicht automatisch gezahlt. Wer den lastenzuschuss beantragen will, muss aktiv werden.

Zuständigkeit: Der antrag muss bei der zuständigen wohngeldbehörde gestellt werden. In Städten und kreisen ist das die wohngeldstelle der Gemeinde, des Bezirks oder des Landratsamts. In Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg ist sie oft beim Wohnungsamt angesiedelt.

Antragswege: Die antragstellung ist persönlich, postalisch oder in vielen Bundesländern digital möglich. Anträge können oft online gestellt werden; in NRW, Berlin und Bayern existieren eigene Landesportale, auf denen Sie dokumente direkt hochladen können.

Typische unterlagen für den lastenzuschuss:

  • Aktuelle einkommensnachweise aller haushaltsmitglieder: Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, Rentenbescheide, Steuerbescheid.
  • nachweise zu den wohnkosten: Darlehensverträge, Kontoauszüge mit Kreditraten, grundsteuerbescheid, Versicherungsnachweise.
  • Eigentumsnachweis: grundbuchauszug oder notarieller kaufvertrag.
  • Personalausweis oder Reisepass. Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich eine aufenthalts erlaubnis oder aufenthalts gestattung.

Einkommensnachweise sind für den antrag erforderlich; ohne sie kann die behörde nicht prüfen, ob ein anspruch auf wohngeld besteht.

Berechnung: Die höhe des lastenzuschusses hängt von verschiedenen faktoren ab. Die berechnung erfolgt individuell und berücksichtigt die Haushaltsgröße, das anrechenbare Gesamteinkommen, die höhe der zuschussfähigen belastungen und die Mietstufe der Gemeinde. Online-Wohngeldrechner liefern eine erste Einschätzung; die endgültige berechnung nimmt die behörde vor.

Die unterstützung wird maximal für ein Jahr gewährt. Innerhalb des Bewilligungszeitraums sind Änderungen (höheres einkommen, Kreditablösung, Ein- oder Auszug von haushaltsmitglieder) sofort der wohngeldstelle mitzuteilen.

Der antrag wirkt frühestens ab dem Monat der antragstellung rückwirkend. Frühzeitig handeln lohnt sich.

Zuletzt ein Warnhinweis: Kostenpflichtige „Wohngeldservices" im Internet sind überflüssig. Der antrag muss bei der zuständigen wohngeldstelle eingereicht werden und ist dort kostenlos.

Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und füllt ein Formular für den Antrag auf Wohngeld aus, um Unterstützung bei den Wohnkosten zu erhalten. Auf dem Tisch liegen ein Laptop und mehrere Papierunterlagen, die für die Antragstellung benötigt werden.

Praxis-Tipps: Wohngeldchance als Eigentümer realistisch einschätzen

Viele menschen im eigenen haus stellen nie einen antrag, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen könnten. Stellen Sie Ihre monatlichen Haushaltsnettoeinkünfte den Kreditraten, Nebenkosten und Bewirtschaftungskosten gegenüber. Prüfen Sie, ob Sie andere transferleistungen beziehen, die den anspruch ausschließen.

Typische Lebenssituationen, in denen sich ein antrag besonders lohnt:

  • Renteneintritt mit Einkommensrückgang, während das haus noch nicht abbezahlt ist.
  • Alleinerziehende mit Eigentumswohnung nach Trennung.
  • Kurzarbeit oder längere Erkrankung mit reduziertem einkommen.
  • Gestiegene Zinsbelastung bei variablem Darlehen seit 2022.

Eine häufige herausforderung ist die Angst, dass der staat den Verkauf des eigenheim verlangen könnte. Das ist nicht der falle: Der lastenzuschuss dient der sicherung des Wohnens im Eigentum, nicht dessen Auflösung.

Beratung erhalten Sie bei kommunalen Wohngeldberatungen, sozialen Beratungsstellen oder über die Landesportale und das Bundesbauministerium (BMWSB). Wohngeld wird regelmäßig reformiert; seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 gelten erweiterte Einkommensgrenzen, sodass auch menschen ohne früheren anspruch jetzt berechtigt sein können.

Prüfen Sie Ihren anspruch auf wohngeld trotz eigentum, und stellen Sie den antrag, bevor Zahlungsrückstände beim Kredit entstehen. Die form ist unkompliziert, die hilfe konkret.