Die Krypto-Haltefrist ist das zentrale Steuerthema für jeden, der in Deutschland Kryptowährungen hält. Während die 1-Jahres-Regel nach § 23 EStG im September 2026 weiterhin gilt, steht eine grundlegende Reform im Raum. Dieser Artikel erklärt die aktuelle Rechtslage, die geplanten Änderungen und was Krypto-Anleger jetzt konkret tun sollten.

Die Nahaufnahme zeigt goldene Bitcoin- und Ethereum-Münzen, die neben einem aufgeschlagenen Kalender auf einem Schreibtisch liegen, was auf die wichtige Thematik der Krypto-Steuern und der einjährigen Haltefrist hinweist. Diese Darstellung könnte Krypto-Anleger daran erinnern, die geltenden Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen zu beachten.

Auf einen Blick: Aktueller Stand der Krypto-Haltefrist (Stand September 2026)

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die 1-Jahres-Regel gilt 2026 unverändert. Die Abschaffung der Krypto-Haltefrist ist politisch geplant, aber noch nicht beschlossen.

  • Die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG ist weiterhin maßgeblich für die Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen.
  • Krypto-Gewinne nach über 12 Monaten Haltedauer sind aktuell vollständig steuerfrei, unabhängig von der Höhe.
  • Innerhalb der Frist gilt eine 1.000-€-Freigrenze für private Veräußerungsgewinne.
  • Die Bundesregierung plant die Abschaffung der Haltefrist und eine Umstellung auf Abgeltungsteuer (ca. 25, 28 %) frühestens ab 1.1.2027.
  • Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 zum Bundeshaushalt 2027 nennt die Abschaffung ausdrücklich. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums ist in Arbeit, aber noch nicht öffentlich.
  • Bis ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird, gelten die bisherigen Regeln ohne Einschränkung.

Was ist die Krypto-Haltefrist? Grundlagen nach § 23 EStG

Kryptowährungen unterliegen der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG. Der Grund: Bitcoin, Ethereum und andere Coins werden steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter" eingeordnet. Gewinne aus dem Verkauf solcher Wirtschaftsgüter fallen unter die Kategorie der privaten Veräußerungsgeschäfte, und genau dort greift die Haltefrist.

Die Rechtsgrundlage wurde durch das BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (Aktenzeichen IX R 3/22) bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass Currency Token wie Bitcoin, Ethereum und Monero unter § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG fallen, wenn sie entgeltlich erworben und wieder veräußert werden.

Wichtig zu verstehen:

  • Die Krypto-Haltefrist beträgt ein Jahr. Nach 12 Monaten sind Gewinne steuerfrei.
  • Die gesetzliche Haltefrist gilt auch für Altcoins und andere Kryptowährungen, nicht nur für Bitcoin.
  • Ein Coin-zu-Coin-Tausch gilt steuerlich als Veräußerung und löst die gleichen steuerlichen Konsequenzen aus wie ein Verkauf gegen Euro.
  • Die Begriffe Haltefrist, Spekulationsfrist und 1-Jahres-Regel meinen im steuerlichen Alltag dasselbe.
  • Kryptowerte werden nach § 23 EStG besteuert, nicht nach § 20 EStG (Kapitalerträge). Das ist der entscheidende Unterschied zu Aktien.

Die 1-Jahres-Regel im Detail: Wie die einjährige Haltefrist funktioniert

Die 1-Jahres-Haltefrist startet am Tag nach dem Kauf. Wer am 15. März 2025 Bitcoin kauft, hat die Frist am 16. März 2026 erfüllt, ein Tag zu früh bedeutet volle Steuerpflicht.

Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen sind nach einem Jahr steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, ob der Gewinn 500 Euro oder 500.000 Euro beträgt. Innerhalb der einjährigen Haltefrist unterliegen Gewinne dem persönlichen Einkommensteuersatz, der je nach Gesamteinkommen zwischen 0 und 45 Prozent liegen kann.

  • Die Haltefrist beginnt am Tag nach dem Kauf, nicht am Kauftag selbst.
  • Beim Tausch neu erworbener Coins beginnt die einjährige Haltefrist erneut. Wer Bitcoin in Ethereum tauscht, startet für die erhaltenen Ethereum-Einheiten eine neue Frist.
  • Ein Coin-zu-Coin-Tausch gilt als steuerpflichtige Veräußerung der hingegebenen Coins.
  • Typische Fehler: Verwechslung von Kaufdatum und Valutadatum, fehlende Dokumentation bei Börsenwechseln, unklare Zuordnung bei Sparplänen mit mehreren Kaufzeitpunkten.
  • Nach Ablauf der 1-Jahres-Regel sind Gewinne komplett steuerfrei, es gibt keine Obergrenze.

Konkretes Rechenbeispiel: Steuerfrei dank 1-Jahres-Haltefrist

Ein Beispiel macht die Bitcoin-Haltefrist greifbar:

Anna kauft am 15. März 2025 Bitcoin im Wert von 10.000 Euro. Im März 2026 ist ihr Bestand 22.000 Euro wert. Sie überlegt, zu verkaufen.

  • Verkauf am 16. März 2026 (nach exakt einem Jahr): Die Haltefrist ist erfüllt. Der Gewinn von 12.000 Euro ist vollständig steuerfrei.
  • Verkauf am 14. März 2026 (zwei Tage zu früh): Die Haltefrist ist nicht erfüllt. Die gesamten 12.000 Euro Gewinn werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent wären das rund 5.040 Euro Steuern.

Das Beispiel funktioniert identisch für Ethereum, Solana oder jeden anderen Coin. Die Regelung ist nicht auf Bitcoin beschränkt.

Auf einem hellen Holztisch liegt ein Taschenrechner neben einem Stapel physischer Krypto-Münzen, der die Diskussion um die Krypto-Besteuerung und die 1 Jahres Haltefrist symbolisiert. Diese Szene verdeutlicht die Komplexität der Krypto-Gewinne und die aktuellen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland.

Zusammengefasst:

  • Kauf: 15.03.2025, Kaufpreis: 10.000 €
  • Verkauf (Fall A): 16.03.2026, Erlös: 22.000 €, Gewinn: 12.000 € → steuerfrei
  • Verkauf (Fall B): 14.03.2026, Erlös: 22.000 €, Gewinn: 12.000 € → voll steuerpflichtig
  • Dies gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns, solange die Frist eingehalten wird.

Die 1.000-€-Freigrenze nach § 23 EStG: Kleinanleger und kurzfristige Trades

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt 1.000 € pro Jahr seit 2024. Vor 2024 lag die Freigrenze bei 600 € pro Jahr. Diese Anhebung entlastet vor allem Kleinanleger mit gelegentlichen Trades.

Entscheidend ist: Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres, gemeinsam. Das bedeutet, dass die Freigrenze auch für Gewinne aus anderen Wirtschaftsgütern wie Gold, Fremdwährungen oder Sammlerstücken gilt. Krypto-Gewinne, Goldverkäufe und Fremdwährungsgewinne werden zusammengerechnet.

  • Die 1.000-€-Freigrenze ist keine Freibetragsgrenze, sondern eine echte Freigrenze. Überschreitet der Gewinn 1.000 €, wird er vollständig versteuert, nicht nur der überschreitende Teil.
  • Krypto-Gewinne innerhalb der Haltefrist zählen genauso wie alle anderen privaten Veräußerungsgewinne.
  • Die Freigrenze für Gewinne liegt bei 1.000 € pro Jahr und gilt personenbezogen (nicht pro Transaktion).

Praxisbeispiel:

  • 800 € Gewinn aus Krypto-Trades + 150 € Gewinn aus Goldverkauf = 950 € gesamt → komplett steuerfrei.
  • 900 € Gewinn aus Krypto + 150 € aus Gold = 1.050 € gesamt → der gesamte Betrag von 1.050 € wird steuerpflichtig.

Ein Euro über der Grenze kann also einen erheblichen Unterschied machen.

Welche Kryptowährungen und Assets die 1-Jahres-Haltefrist betrifft

Die einjährige Haltefrist gilt grundsätzlich für:

  • Große Kryptowährungen: Bitcoin, Ethereum, Solana, Polygon, BNB und praktisch alle gängigen Altcoins.
  • Utility- und Governance-Token: In der Regel ebenfalls als „andere Wirtschaftsgüter" einzuordnen.
  • NFTs: In den meisten Fällen unter § 23 EStG erfasst, wobei eine Einzelfallprüfung empfehlenswert ist.

Die Bitcoin-Haltefrist folgt keiner Sonderregel. Bitcoin wird steuerlich wie andere Coins als „anderes Wirtschaftsgut" behandelt, die gleiche Regelung greift für Ethereum, Solana und kleinere Token.

Sonderfälle bestehen bei:

  • Stablecoins: Je nach Ausgestaltung können andere Regeln greifen.
  • Security Token und tokenisierte Wertpapiere: Hier kann eine Einordnung unter § 20 EStG (Kapitalerträge) in Betracht kommen.
  • Komplexe DeFi-Konstruktionen: Die steuerliche Behandlung ist nicht in jedem Fall eindeutig.

Bei exotischen Assets oder komplexen Strukturen sollten Anleger einen auf Krypto spezialisierten Steuerberater hinzuziehen.

Wie die Haltedauer berechnet wird: Einzelbetrachtung, Wallets und FiFo

Für die Berechnung der Haltedauer wird grundsätzlich jede Anschaffung einzeln betrachtet. Wer dreimal Bitcoin zu verschiedenen Zeitpunkten kauft, hat drei separate Haltefristen laufen.

Sobald Coins nicht mehr eindeutig zuordenbar sind, etwa weil sie in einem Wallet vermischt wurden, kommt die FiFo-Methode zum Einsatz. Die FIFO-Methode steht für „First In, First Out": Die zuerst gekauften Coins gelten als zuerst verkauft. FiFo hilft bei der steuerlichen Berechnung von Gewinnen, wenn keine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Das Bild zeigt gestapelte Münzen in aufsteigender Reihenfolge vor einem dunklen Hintergrund, was symbolisch für die Wertsteigerungen von Krypto-Investments steht. Diese Darstellung könnte auch die Diskussion um die Krypto-Besteuerung und die einjährige Haltefrist anregen.
  • FiFo wird walletbezogen angewendet. Das bedeutet: Für jede Wallet oder Börse wird die Reihenfolge separat betrachtet.
  • Ein Transfer zwischen Wallets löst keine Steuer aus, solange lückenlos belegt werden kann, dass kein Besitzerwechsel stattfand. Wallet-Transfers zwischen eigenen Wallets unterbrechen die Haltefrist nicht.
  • Beim Tausch von Coins gilt der Tauschzeitpunkt als Veräußerung der alten und Anschaffung der neuen Coins.
  • Typische Fehler: Vermischung von Beständen ohne Dokumentation, Nutzung verschiedener Börsen ohne Export der Transaktionshistorie, nachträgliche Zuordnungsprobleme bei DeFi-Protokollen.

Heutige Rechtslage 2026: Was gilt (noch) sicher?

Für das Steuerjahr 2026 ist die Rechtslage klar:

  • Die einjährige Haltefrist nach § 23 EStG gilt unverändert. Krypto-Gewinne nach mehr als 12 Monaten sind steuerfrei.
  • Innerhalb der Haltefrist greift die 1.000-€-Freigrenze. Darüber wird der gesamte Gewinn zum individuellen Einkommensteuersatz besteuert.
  • Es gibt keine 10-Jahres-Haltefrist für „normale" Privatpersonen, die lediglich Krypto kaufen und halten. Staking führt nicht zu einer Verlängerung der Haltefrist auf zehn Jahre, eine Klarstellung, die vielen Krypto-Investoren Sicherheit gibt.
  • Die aktuelle Rechtslage ist durch das BFH-Urteil IX R 3/22 und BMF-Schreiben gefestigt.
  • Alle beschlossenen Änderungen aus einem möglichen Jahressteuergesetz 2026/2027 gelten erst ab dem dort genannten Inkrafttreten, nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume.

Für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten im Jahr 2026 können sich Anleger auf diese Regeln verlassen.

Geplante Abschaffung der Krypto-Haltefrist: Politische Pläne und Zeitplan

Die Bundesregierung plant eine Reform zur Abschaffung der aktuellen Haltefrist. Die wichtigsten politischen Schritte:

  • Der Kabinettsbeschluss vom 6. Juli 2026 zum Bundeshaushalt 2027 nennt ausdrücklich die Abschaffung der Steuerfreiheit nach Ablauf der Ein-Jahres-Frist für privat gehaltene Kryptowerte.
  • Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umstellung der Krypto-Besteuerung in Richtung Abgeltungsteuer ist in Vorbereitung, liegt aber als offizieller Entwurf noch nicht öffentlich vor. Ein Referentenentwurf zur Abschaffung liegt noch nicht vor.
  • Erwarteter Zeitplan: Einbringung in den Bundestag im Herbst 2026, möglicher Beschluss frühestens Dezember 2026. Die Haltefrist soll ab 1. Januar 2027 abgeschafft werden.
  • Die Reform könnte bis 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von 160 Millionen Euro bringen, ein Argument, das in der politischen Debatte immer wieder angeführt wird.
Der Blick auf das Reichstagsgebäude in Berlin bei Sonnenuntergang zeigt die beeindruckende Architektur, die sich malerisch im Wasser spiegelt. Diese Szene vermittelt ein Gefühl von Ruhe und Schönheit, während die Debatte über die Krypto-Besteuerung in Deutschland weiterhin im Vordergrund steht.

In der Diskussion um die Abschaffung der Krypto-Haltefrist positionieren sich die Parteien unterschiedlich. SPD-Chef Lars Klingbeil und Teile der Grünen befürworten den Wegfall. Die Regierungskoalition sieht etwas mehr Spielraum bei den Details. CDU/CSU äußerten sich skeptisch, insbesondere zu Übergangsregelungen und Bestandsschutz. Auch die AfD und liberale Stimmen in der Politik tendieren eher zum Erhalt der bestehenden Regelung.

Die Abschaffung der Krypto-Haltefrist ist im September 2026 noch kein geltendes Recht. Änderungen im Parlament sind möglich und in einer Bundespressekonferenz wurde kürzlich betont, dass der Bundesfinanzminister die Details noch konkretisieren muss.

Was plant die Bundesregierung konkret? Abgeltungsteuer statt 1-Jahres-Regel

Der geplante Systemwechsel in der Kryptobesteuerung sieht vor:

  • Kryptowerte sollen aus § 23 EStG herausgenommen und als Kapitalvermögen behandelt werden, ähnlich wie Aktien und andere Kapitalerträge.
  • Ab 2027 könnte eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 % für Kryptowährungen eingeführt werden. Kryptogewinne sollen mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der effektive Steuersatz läge damit bei etwa 26,375 bis 28 Prozent.
  • Die Abschaffung der 1-Jahres-Haltefrist würde bedeuten, dass Wertsteigerungen unabhängig von der Haltedauer besteuert werden, kein Steuerabzug durch langes Halten mehr.

Die Neuregelung hätte auch Vorteile:

  • Verlustverrechnung mit anderen Kapitaleinkünften wäre möglich.
  • Für Spitzenverdiener (persönlicher Steuersatz über 25 %) wäre die Abgeltungsteuer sogar günstiger als die aktuelle Besteuerung innerhalb der Jahresfrist.
  • Eine mögliche Einbeziehung in den Sparer-Pauschbetrag steht zur Diskussion, ist aber noch nicht fixiert.

Gegenüberstellung der Modelle (Stichpunkte):

  • Heute: 0 % nach einem Jahr Haltedauer, ansonsten persönlicher Steuersatz, 1.000-€-Freigrenze.
  • Geplant: Steuer auf alle Krypto-Gewinne, unabhängig von der Haltedauer, pauschaler Satz von ca. 25 % plus Zuschläge.

Die Behandlung von Gebühren, Staking-Erträgen und die Meldung durch Kryptodienstleister (voraussichtlich ab 2028) müssen noch im Detail geklärt werden.

Bestandsschutz und Stichtage: Was passiert mit Altbeständen?

Eine der drängendsten Fragen für Krypto-Investoren betrifft den Bestandsschutz bei einer möglichen Abschaffung der Haltefrist:

  • Nach aktueller Diskussionslage sollen Altbestände (Erwerb vor 31.12.2026) weiterhin unter § 23 EStG mit einjähriger Haltefrist fallen. Altbestände bleiben bis zum 31. Dezember 2026 steuerfrei, sofern die Frist erfüllt ist.
  • Neubestände (Anschaffung ab 1.1.2027) würden dann den neuen Regeln unterliegen.
  • Der Stichtag 31.12.2026 wird als wahrscheinlichste Trennlinie diskutiert, doch es liegt noch keine endgültige Fassung des Gesetzes vor.
  • Welche Transaktionen als Neubestand gelten, etwa bei laufenden Sparplänen oder Tauschvorgängen rund um den Stichtag, ist noch offen.

Verfassungsrechtlich ist eine rückwirkende Besteuerung bereits abgelaufener Haltefristen problematisch. Das Bundesverfassungsgerichts hat in der Vergangenheit klare Grenzen für sogenannte „unechte Rückwirkung" gezogen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Coins, deren Haltefrist vor dem Stichtag bereits verstrichen ist, nachträglich besteuert werden.

Vorsorge für Anleger: Dokumentieren Sie Anschaffungsdaten und Kaufpreise lückenlos. Im Zweifel ist der Nachweis des Erwerbszeitpunkts entscheidend, um Bestandsschutz geltend machen zu können.

Praktische Auswirkungen für Krypto-Anleger: Drei typische Szenarien

Die konkreten Auswirkungen hängen stark vom Kaufzeitpunkt ab. Kryptowährungen sind extrem volatil und unterliegen hohen Kursschwankungen, umso wichtiger ist eine klare steuerliche Strategie.

Szenario A: Coins bereits länger als ein Jahr gehalten

  • Die Haltefrist ist erfüllt. Ein Verkauf in 2026 ist nach geltendem Recht steuerfrei.
  • Für spätere Jahre sollten Anleger die Debatte um Bestandsschutz im Blick behalten.
  • Empfehlung: Prüfen, ob eine Gewinnrealisierung noch in 2026 sinnvoll ist.

Szenario B: Coins in 2025/2026 gekauft, Haltefrist noch nicht erfüllt

  • Es besteht Unsicherheit, ob die Steuerfreiheit durch die 1-Jahres-Regel noch erreichbar ist.
  • Falls die Haltefrist bis Ende 2026 erfüllt wird, gelten voraussichtlich die alten Regeln.
  • Im Fokus steht die Frage, ob ein Verkauf kurz nach Fristablauf noch unter den alten Voraussetzungen steuerfrei bleibt.

Szenario C: Kauf erst ab Ende 2026/2027 geplant

  • Realistische Aussicht: Keine Steuerfreiheit mehr durch Haltefrist, stattdessen greift vermutlich die Abgeltungsteuer.
  • Krypto-Investments ab 2027 sollten unter der Annahme geplant werden, dass Gewinne pauschal besteuert werden.
  • Die Regelung würde dann der Besteuerung von Aktien ähneln.

Anleger sollten ihre Portfolio-Struktur (Altbestände vs. Neubestände) und Haltedauern kennen, um Entscheidungen wie Halten, Teilverkauf oder Rebalancing informiert zu treffen.

Dokumentation, Nachweispflichten und DAC8: So weisen Sie die Haltefrist nach

Eine lückenlose Dokumentation ist unerlässlich für steuerliche Nachweise beim Krypto-Handel. Wer die Steuerfreiheit nach der Haltefrist in Anspruch nehmen will, muss dem Finanzamt Anschaffungszeitpunkt, Kaufpreis, Plattform und Verkaufsdatum nachweisen können.

Seit dem 1. Januar 2026 setzt Deutschland die EU-Richtlinie DAC8 über das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) um. Der automatische Datenaustausch führt zur steigenden Transparenz bei Krypto-Transaktionen. Krypto-Dienstleister müssen ab 2027 Transaktionen und Bestände an die Finanzbehörden melden. Krypto-Gewinne sind damit in der Praxis nicht mehr „unsichtbar".

Konkrete Handlungsempfehlungen:

  • Exportieren Sie regelmäßig Ihre Transaktionshistorie von allen genutzten Börsen und sichern Sie die Daten extern.
  • Dokumentieren Sie Wallet-Transfers zwischen eigenen Wallets mit Zeitstempel und Wallet-Adressen.
  • Nutzen Sie spezialisierte Krypto-Steuertools, um Haltefristen (FiFo, walletbezogen) automatisiert zu berechnen.
  • Halten Sie Belege für jeden Coin-zu-Coin-Tausch fest, inklusive Kurs zum Tauschzeitpunkt.
  • Fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann zu Nachfragen, Schätzungen oder Sanktionen durch das Finanzamt führen.

Handlungsoptionen vor einer möglichen Abschaffung der Haltefrist

Panikverkäufe sind nicht empfehlenswert. Stattdessen sollten Krypto-Anleger jetzt strukturiert planen:

  • Prüfen Sie, welche Positionen die einjährige Haltefrist bereits erfüllt haben oder bis Ende 2026 erfüllen werden.
  • Erwägen Sie die gezielte Realisierung steuerfreier Krypto-Gewinne in 2026, falls es zur Abschaffung der Haltefrist kommt.
  • „Tax Harvesting" kann sinnvoll sein: bewusster Verkauf (gegebenenfalls mit sofortigem Rückkauf) zur Anpassung von Einstandskursen. Beachten Sie dabei, dass beim Rückkauf eine neue Haltefrist beginnt.
  • Trennen Sie Wallets oder Depots in Altbestände (vor Stichtag) und Neubestände (nach Stichtag), um die Übersicht zu behalten.
  • Bei größeren Portfolios oder komplexen Aktivitäten wie Staking, DeFi, Lending oder NFTs sollten Sie frühzeitig einen Steuerexperten einbeziehen.

Letztlich entscheiden der individuelle Steuersatz, der Anlagehorizont und das persönliche Risikoprofil, ob eine frühe Realisierung oder weiteres Halten sinnvoller ist. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Eine Person überprüft sorgfältig Finanzunterlagen und Dokumente an einem aufgeräumten Arbeitsplatz mit einem Laptop, während sie sich mit Themen wie der Krypto Besteuerung und der einjährigen Haltefrist für Krypto Investments beschäftigt. Der Fokus liegt auf der aktuellen Rechtslage und den bevorstehenden Änderungen in der Besteuerung von Kryptowährungen.

Fazit: 1-Jahres-Haltefrist heute nutzen, Reform im Blick behalten

  • Die einjährige Krypto-Haltefrist nach § 23 EStG ist Stand September 2026 noch voll wirksam und das zentrale Instrument, um Krypto-Gewinne steuerfrei zu realisieren.
  • Die Politik arbeitet an der Abschaffung der Krypto-Haltefrist zugunsten einer pauschalen Abgeltungsteuer ab frühestens 1.1.2027. Ob und in welcher Form das Gesetz kommt, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
  • Altbestände und ein möglicher Bestandsschutz (Stichtag 31.12.2026) sind politisch und rechtlich das wichtigste offene Thema.
  • Krypto-Anleger sollten ihre Haltedauern, Einstandskurse und Dokumentation jetzt aktiv managen, um flexibel auf die endgültige Gesetzesfassung reagieren zu können.
  • Dieser Artikel beschreibt den Rechtsstand im September 2026 und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen auf Krypto-Steuern spezialisierten Steuerberater.